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Fünf Jahre Virtuelle Werkstatt
2004 hatte das Saarland das auf fünf Jahre angelegte Modellprojekt „Virtuelle Werkstatt für seelisch behinderte Menschen“ gestartet. Damit sollte Menschen mit schweren seelischen Behinderungen ein Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Nach fünf Jahren liegt nun der Abschlussbericht zum Modellprojekt vor. Eine erfolgreiche Bilanz wurde gezogen. Das Land sichert die Fortführung des Konzeptes der Virtuellen Werkstatt zu.

„Wir werden die 60 Beschäftigungsverhältnisse in der Virtuellen Werkstatt langfristig erhalten und Arbeitplatzsicherheit für die psychisch behinderten Menschen schaffen“, so Sozialminister Prof. Dr. Gerhard Vigener bei der Vorstellung des Abschlussberichtes des Modellprojektes. Ziel sei es, das Hilfeangebot zu einem festen Bestandteil innerhalb der saarländischen Werkstattlandschaft zu machen.

Träger des Projekts ist die Saarland Heilstätten GmbH, ein Krankenhaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Im Abschlussbericht über die Modellphase wurde nachdrücklich festgestellt, dass 93% der Beschäftigten eine Verbesserung ihres Gesamtbefindens bestätigten und mehr als 80% sich an ihrem Arbeitsplatz integriert fühlen. Als weiteren positiven Effekt dieser Entwicklung konnten bei den meisten Beschäftigten auch eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes und eine damit verbundene deutliche Reduzierung der stationären Krankenhausaufenthalte verzeichnet werden.

Mit der Konzeption wollte das Saarland alternative Wege zu einer Beschäftigung seelisch behinderter Menschen in den Werkstätten beschreiten. Die Beschäftigungsgebiete der Mitarbeiter der Virtuellen Werkstatt entsprechen ihren beruflichen Qualifikationen und ist breit gefächert: Hierzu gehören z. B. Lackierereien, Altenheime, Reiterhöfe, Gärtnereien, Autoteilehersteller, Einzelhandelsfirmen, Reha-Kliniken, Druckereien, Anwaltskanzleien, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Schulen oder Behörden.

Die Beschäftigungsgeber akzeptieren die Bedingung, nach einer Einarbeitungszeit eine angemessene Vergütung an die Virtuelle Werkstatt für die Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu zahlen. „Trotz der relativ geringen Höhe der Entgelte, die sich zwischen 100 und 250 Euro monatlich bewegen, sind die Mitarbeiter der Virtuellen Werkstatt sehr zufrieden mit dieser neuen Beschäftigungsform“, so Sozialminister Gerhard Vigener.

Die Erfahrungen im Saarland stoßen auch bundesweit auf große Resonanz. In mehreren Bundesländern gibt es bereits ähnliche Projekte oder bestehen Bestrebungen, Beschäftigungsangebote nach dem Vorbild der saarländischen „Virtuellen Werkstatt“ aufzubauen.

Sozialminister Vigener: „Auf Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Reform der Eingliederungshilfe und zur Verbesserung der Teilhabeleistungen am Arbeitsleben. Das Saarland setzt sich hierbei dafür ein, dass auch eine verbesserte rechtliche Absicherung des konzeptionellen Ansatzes der Virtuellen Werkstatt künftig sichergestellt wird. Bis Ende September 2009 werden wir gemeinsam mit dem Träger der Virtuellen Werkstatt, der Saarland Heilstätten GmbH, ein Anschlusskonzept zur dauerhaften Fortführung dieser Beschäftigungsform entwickeln und umsetzen.“

Die Virtuelle Werkstatt verzichtet vollständig auf eigene Produktionsstätten und sucht ausschließlich Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft. Die Virtuelle Werkstatt kümmert sich um die Akquisition der Beschäftigungsplätze. Die notwendige Betreuung und Unterstützung direkt vor Ort – also da, wo die behinderten Menschen ihren Arbeitsplatz haben – wird durch Fachkräfte der Virtuellen Werkstatt sichergestellt. Die seelisch behinderten Menschen sind Beschäftigte der Virtuellen Werkstatt und sozialversicherungsrechtlich den Beschäftigten in den anerkannten Werkstätten gleichgestellt.

Nach einem Ausschreibungsverfahren, an dem sich fünf Träger aus dem Saarland beteiligt haben, erhielt die Saarland Heilstätten GmbH (SHG), Saarbrücken, 2004 durch das Sozialministerium den Zuschlag für das Projekt. Die Modellphase lief vom 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2009 und wurde bis zum 30. September 2009 verlängert. Als Einzugsgebiet für das Modellprojekt ist der Regionalverband Saarbrücken festgelegt, die Platzzahl ist auf höchstens 60 festgelegt. Die Finanzierung erfolgt durch das Land aus Mitteln der Eingliederungshilfe und des Sondervermögens Ausgleichsabgabe.

Allerdings sind die Arbeitsplätze in der Virtuellen Werkstatt durchaus vergleichbar mit den seit Jahren erprobten und erfolgreichen Außenarbeitsplätzen, die alle Werkstätten anbieten. Diese sind real.


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