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Die Wahlprüfsteine III – FDP
Zu Beginn des „Superwahljahrs“ hatte die BAG WfbM Wahlprüfsteine an alle Parteien und Abgeordneten versendet, auch an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Darin wurden die Positionen abgefragt. Inzwischen sind zahlreiche Antworten eingegangen.

FDP

Ein Bewusstseinswandel in den Köpfen der Menschen sei Voraussetzung. Die FDP stehe uneingeschränkt hinter den Zielen der UN-Konvention. Noch im Jahr 2009 werde auf einem Kongress mit den unterschiedlichen Fachverbänden und der interessierten Öffentlichkeit über Strategien und pragmatische Lösungsansätze für eine bessere inklusive Politik in Deutschland diskutiert und diese dann auch umgesetzt.

Wettbewerbsrecht: Soziale Dienstleistungen müssten "in unser aller Interesse" möglichst effizient, d. h. gute Qualität zu bezahlbaren Preisen, erbracht werden. Dies würde in der Regel durch einen Wettbewerbsmarkt mit einer Mehrzahl von Leistungsanbietern erreicht. „Der Sozialmarkt ist heute aber nur scheinbar ein Markt. Die Nachfrager im Sozialmarkt werden staatlicherseits mehr als Leistungsempfänger denn als Kunden gesehen.“ So werde verhindert, dass der Kunde zum Kontrolleur der Qualität würde. „Durch Vorgaben des Gesetzgebers wird somit nicht nur die Finanzierung der Leistungen geregelt, sondern auch in den unternehmerischen Weg ihrer Bereitstellung eingegriffen.“ Aus liberaler Sicht sollten die Märkte sozialer Dienstleistungen so organisiert werden, dass der Kunde und nicht eine Behörde entscheide, welche Leistungen für ihn gut seien.

Beschäftigung in der Erwerbswirtschaft: „Zu den Kernbereichen gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gehört die Möglichkeit zu arbeiten, idealerweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wo dies nicht möglich ist, sollte jedem Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Tätigkeit in einer Werkstatt oder einem Integrationsbetrieb angeboten werden.“ Darüber hinaus will die FDP die wichtige Aufklärungsarbeit leisten, dass Menschen mit Behinderung meist zuverlässige und hoch motivierte „Arbeitnehmer“ sind, und die Anreize für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen, wirksam erhöhen. Gefragt seien individuelle Konzepte. Die FDP sieht dabei vor allem die Integrationsfachdienste in der Pflicht, ihre Personalstrukturen dahingehend zu qualifizieren, dass sie ihre Instrumente zur beruflichen Eingliederung voll ausschöpfen.

Rechtsanspruch: Jeder erwachsene Mensch mit Behinderung soll auf Wunsch einen Werkstattplatz erhalten. Für die FDP steht das Wunsch- und Wahlrecht bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Vordergrund. Alle Menschen mit Behinderung müssten selbst entscheiden können, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Auch für den geschützten Arbeitsmarkt muss die Selbstbestimmung als oberstes Prinzip gelten.

Dreijährige berufliche Bildung: Im Berufsbildungs- und Qualifizierungsbereich müsse je nach individueller Eignung und Leistung der Wechsel zwischen verschiedenen Ausbildungswegen, etwa der Werkstatt und der unterstützten Beschäftigung vereinfacht werden. Insgesamt sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die jeweilige Leistung auch unabhängig von einer Kombination auf 36 Monate auszudehnen, sofern der gewünschte Erfolg nicht anders erreicht werden kann.

Nachteilsausgleiche: Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen sollten möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung zusammengefasst werden. Die Leistungen sollten grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde verwaltet werden. Für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll der Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers. Nach dem Grad der Behinderung und des individuellen Pflegebedarfs soll ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung gestellt werden.

Die FDP steht zum Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einer Werkstatt. Auch schwerstbehinderte Menschen sollten nach Möglichkeit in einer Werkstatt beschäftigt werden können. Werkstattträger müssten bei der Schaffung von Übergangsmöglichkeiten zwischen Werkstätten und angegliederten Förderstätten unterstützt werden.

Der Schluß:

Alle Parteien haben also den ersten, allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt fest im Blick. Mit Unternehmern haben sie sich wohl nicht abgestimmt. Eine Lösung aller Forderungen bietet sich doch an:

Wieso eigentlich ist ein Werkstattarbeitsplatz nicht regulär?


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