Politik 21.07.09
Bundesregierung zum sozialen Arbeitsmarkt – ein Kommentar
In ihrer Anfrage an die Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 16/12797) stellen die Grünen kritische Fragen zu den von der Koalition aufgelegten Programmen Kommunal Kombi und JobPerspektive. Das erste richtet sich an Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit. Hier bezuschusst der Bund einen Arbeitsplatz zur Hälfte des Arbeitnehmer-Bruttoarbeitsentgelts (maximal 500 Euro). Das zweite an Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen. Dabei beträgt der Beschäftigungszuschuss bis zu 75 Prozent des gezahlten tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttoentgelts sowie des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung.

Grundsätzliche Anmerkung:

Bei der Antwort der Bundesregierung überrascht, wie Programme, bei denen Steuergelder fließen, als erfolgreich beschrieben werden, wenn nur ein Promille der arbeitslosen Menschen in Deutschland davon partizipiert. Zudem vermisst man Belege für die erbrachte Qualität der Angebote.. Qualität wäre z. B. daran zu messen, dass die Leistungen dieser Programme einen nachhaltigen Effekt gehabt haben. Gerade hier erwartete man eine Antwort.

Ob der geförderte Arbeitnehmer entsprechend seiner individuellen Leistungsfähigkeit einen Teil seines Erwerbseinkommens „selbst erwirtschaften“ kann, bleibt zunächst nur eine These, die belegt werden muss. Offen bleibt auch, was unter „sorgfältiger Arbeitgeberansprache und gründlicher Überzeugungsarbeit“ zu verstehen ist, oder anders gefragt: Wer soll dies und wie leisten? Und das nicht zuletzt unter dem Aspekt, dass die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und die damit verbundene Neuorganisation der ARGEN der Bundesregierung noch nicht gelungen ist. Damit wurde die Reform auf das kommende Jahr vertagt und die Mitarbeiter der ARGEN weiter in großer Unsicherheit gelassen.

Hier entsteht der Eindruck, dass „aktivierende Arbeitsmarktpolitik“ und „öffentlich geförderte Beschäftigung“ so gegensätzlich wie Feuer und Wasser sind. Vor dem Hintergrund einer „chancenorientierten Unterstützung“, wie von der Bundesregierung gefordert, haben die kommunalen Leistungsträger im Jahr 2009 ganz sicher den Schwarzen Peter auf der Hand - oder aber die Arbeitslosen!

Konkrete Anmerkungen:

Bei der Schaffung von Beschäftigungs-/Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Sektor (die gemeinnützig und zusätzlich orientiert sein müssen) ist seitens der ARGEN festzustellen, dass diese oftmals unsicher sind, welche Personen sie nun konkret diesen Angeboten zuordnen sollen/dürfen und eine langfristige (Finanzmittel-)Bindung an/durch diesen Personenkreis scheuen. Kofinanzierungsmittel zu einer eventuell zwingend notwendigen 100%-igen Finanzierung der Personalkosten für diesen Personenkreis stehen kaum/nicht zu Verfügung.

Die Ansiedlung entsprechender Arbeits-/Beschäftigungsplätze bei Unternehmen des sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes mit einer bis zu 75 Prozent ausgestatteten Personalkostenreduzierung ist nach bisherigen Beobachtungen kaum real.

Personen mit multiplen vermittlungshemmenden Merkmalen werden durch den Arbeitsmarkt als zu leistungsschwach empfunden, um selbst ein aktivierendes Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines 1-Euro-Jobs anzunehmen. Diese Menschen sollen stark genug sein, um auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu bestehen? Hier sind durchaus Zweifel angebracht.

Diese Menschen brauchen eine unterstützende Struktur, die „Unternehmen“ wie Integrationsprojekte, Werkstätten o. a. vorhalten.

Von der genannten bis zu 75%-Finanzierung der Lohnkosten für diese Personengruppe muss der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent dieser Finanzierung für deren psychosoziale/fachliche Begleitung vorgehalten werden. Das bedeutet, dass diese Personen dann mindestens 50 Prozent ihrer Kosten erwirtschaften müssten - und das mit multiplen vermittlungshemmenden Merkmalen unterhalb der Leistungsfähigkeit eines 1-Euro-Jobbers? Hier müssten weitere Antworten gegeben werden.

So ist zu erklären, dass auch in diesem Sektor nicht die gewünschte Anzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden konnte und geschaffen werden wird.

Erst wenn man außer acht lässt, für welche Personenkreise oder Sektoren des „Arbeitsmarktes“ welche Programme mit welchen Zielen erreicht werden sollten, kann man die Aussage der Bundesregierung teilen, dass die Maßnahmen zu besagtem „sozialen Arbeitsmarkt“ erfolgreich waren oder sind.


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