Bildung 27.08.09
Qualifizierung für Alltagsbetreuer
Zum Einsatz von „Alltagsbetreuern“ in Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, der Alten- und der Eingliederungshilfe, in Wohngruppen und im häuslichen Bereich hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mindestanforderungen für die Qualifikation solcher Kräfte festgelegt.

Die Richtlinie schreibt unter anderem mehrere Praktika, eine Schulung von 160 Stunden und eine jährliche Fortbildung von zwei Tagen für zusätzliche Betreuer in Pflegeeinrichtungen vor. Zusätzlich erforderlich sind persönliche Anforderungen wie Empathiefähigkeit oder „eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen“. Die Richtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden.

Seit Anfang Juli kann zusätzliches Personal für die Betreuung eingestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will so auch mehrere Tausend Arbeitslose auf diese Stellen vermitteln. Diese Pläne sind jedoch unter Pflegeexperten umstritten.

Das Land Baden Württemberg hat die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin“ / zum „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer“ >> gesetzlich geregelt. „Was lange währt ist endlich wahr geworden“, sagte Rolf Röhm, langjähriger Leiter des Zentralen Fortbildungsreferates der GWW Sindelfingen.

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes. Die Ausbildung befähigt dazu, in Einrichtungen, in Wohngruppen und im häuslichen Bereich pflege- und betreuungsbedürftige Menschen aller Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft qualifiziert zu unterstützen und zu begleiten. Die Ausbildung trägt dazu bei, fachtheoretische Kenntnisse und Fertigkeiten mit Sozialkompetenzen zu verknüpfen und auf dieser Grundlage zu handeln.

Nach vielen Jahren der Bemühungen um den Qualifizierungs- und Ausbildungsberuf zum "Alltagsbetreuer" hat jetzt das Ministerium Baden-Württemberg die Idee aufgenommen und jetzt auch mit einer Schulversuchsbestimmung amtlich genehmigt.

„Ich glaube, gerade mit dieser breit angebotenen Ausbildung wird es gelingen, auch Menschen mit einer Behinderung ‚bildungspolitisch’ eine Chance zur Integration zu geben“, freut sich Rolf Röhm. „Gerade die zwei Aspekte ‚Schulfremde Prüfung’ und ‚Zuerkennung des Hauptschulabschluss’ öffnen die Tür für die oft zitierte Chancengleichheit in der Bildung.“

Seit langem sind auch Werkstattbeschäftigte in diesem Arbeitsfeld tätig. Vielfach in Form von Praktika oder ausgelagerten Arbeitsplätzen. Nun besteht, dank der gesetzlichen Neuregelung, auch die Möglichkeit, einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in diesem Praxisfeld zu erlernen. Gerade im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel in den sozialen Berufen bietet sich hier die Möglichkeit auch für Menschen mit Behinderungen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch die - bei bestandener Prüfung - die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin" / "Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer" erworben wird. „Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener Abschlussprüfung“, so das Gesetz.

Die Schulfremdenprüfung ermöglicht es beispielsweise Werkstätten, die Beschäftigten auf die Prüfung des Lehrstoffes vorzubereiten.

Bei den „Braunschweiger Gesprächen“ der BAG WfbM am 2. und 3. November (>> Anmeldung ist noch möglich) wird Rolf Röhm dieses Thema darstellen und das Thema qualifizierter anerkannter Abschlüsse für Werkstattbeschäftigte diskutieren.


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