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Ärzte zahlen für Werkstatt
Ärzte, die für einen Geburtsfehler verantwortlich sind, müssen nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück später auch für Eingliederungsmaßnahmen geradestehen. Daran ändern auch ein Vergleich und eine Abfindung nichts, auf die sich Ärzte und die Betroffenen miteinander einigen. Finanziert die Bundesagentur für Arbeit die Betreuung des Betroffenen in einer WfbM, kann sie die Kosten von den verantwortlichen Ärzten zurückverlangen, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Arzthaftungskammer (AZ. : 2O 1097/09).

Die Entscheidung hat nach Angaben des Gerichts Modellcharakter, weil auch bei anderen Gerichten vergleichbare Fälle verhandelt werden. In dem konkreten Fall ging es um einen 17 Jahre alten jungen Mann, der seit seiner Geburt behindert ist. Ursache der Behinderung war ein Fehler der behandelnden Ärzte bei der Geburt des Jungen im Jahr 1990. 1998 hatten seine Eltern dann in Vertretung für ihn einen Vergleich mit den verantwortlichen Ärzten geschlossen und zur Abfindung sämtlicher Ansprüche einen Betrag von einer Million DM erhalten.

Die Bundesagentur verlangte von den Ärzten trotz dieses Vergleichs Ersatz der Kosten für die Eingliederungsmaßnahme, die sich bis dahin auf 50.000 Euro beliefen - für diesen Jugendlichen bezahlte die Bundesagentur eine Maßnahme in einer Werkstatt. Die Kosten verlangte sie von den Ärzten zurück und bekam von den Osnabrücker Richtern recht: Bereits bei der Geburt des Kindes sei absehbar gewesen, dass es später zu Eingliederungsmaßnahmen mit entsprechenden Kosten kommen würde.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes gehen schon bei der Geburt die Ansprüche für diese Maßnahmen von den Eltern auf die Bundesagentur für Arbeit über, erläuterte die Gerichtssprecherin. Es spiele deshalb keine Rolle, dass die Eltern des Jungen einige Jahre nach der Geburt sich mit den Ärzten auf einen Vergleich verständigt hatten und zur Abfindung aller Ansprüche einen Betrag von einer Million Mark erhalten hatten.

Der Glaube an den Menschen ist unerschütterlich. Oder? Kommt nun ein Arzt auf wenig ethische aber kostensparende Ideen?

Keyvan Dahesch, der bekannte und selbst seit Geburt blinde Journalist, sagt dazu. "Ich befürchte das. Trotz aller Fortschritte einschließlich der UN-Behindertenkonvention begegnet man hierzulande behinderten Menschen immer noch, als ob sie wirklich nicht vollwertige Menschen wären. Ich bin begeistert, dass Menschen mit schweren Behinderungen in den Werkstätten so tolle Leistungen erbringen und die Leugner beschämen."

Quelle: dpa


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