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„Beim Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus dürfen die zu Forschungszwecken missbrauchten und ermordeten Menschen mit Behinderungen nicht vergessen werden. Das geplante virtuelle Mahnmal gedenkort-T4.eu kann für ein europaweites Gedenken einen wichtigen Beitrag leisten“, erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Der Beauftragte hatte den vom Berliner Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbands bei einem EU-Programm eingereichten Antrag auf Förderung des Internet-Projekts gedenkort-T4.eu mit einem Empfehlungsschreiben begleitet. Der Beauftragte hofft, dass das Projekt realisiert werden kann und will es weiter aktiv unterstützen. „Europa trägt gemeinsam Verantwortung gegen das Vergessen von behinderten Menschen als häufig nicht beachtete Nazi-Opfer. Das virtuelle Mahnmal wäre eine wichtige Ergänzung zu einer realen Gedenk- und Informationsstätte in Berlin, dem Ausgangsort der Greueltaten an Menschen mit Behinderungen“, erklärt Hubert Hüppe.

Über 200.000 Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung wurden während des Nationalsozialismus systematisch erfasst, zwangssterilisiert, für medizinische Zwecke missbraucht und ermordet. Die Bürozentrale des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms „Aktion T4“, des sogenannten „Euthanasie-Programms“, befand sich in der Tiergartenstraße 4 in Berlin.


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