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Neue DIN Normen schränken Rollstuhl-Neukauf und –nutzung ein
DIN-Normen für „Rollstühle mit Muskelkraftantrieb“ und „Elektrorollstühle und –mobile“ (DIN EN 12183 und DIN EN 12184) sind im Dezember 2009 verändert worden. Danach müssen nach September 2009 hergestellte Rollstühle bestimmte Prüfkriterien erfüllen, um in Kraftfahrzeugen – mit Kraftknoten versehen – als Sitz Verwendung zu finden.

Beide Normen erhalten jetzt einen Passus „Rollstühle zur Verwendung als Sitz in Kraftfahrzeugen“. Um den neuen DIN EN Normen zu entsprechen, müssen Rollstühle, die zur Beförderung im Kfz als Fahrzeugsitz genutzt werden sollen, durch den Hersteller geprüft und die Nutzung als Sitz als eine Form der bestimmungsmäßigen Verwendung deklariert werden. Diese Rollstühle werden darauf hin entsprechend als geeignet gekennzeichnet. Für diese Rollstühle wird dann vom Hersteller das zusätzliche Zubehör für die Sicherung nach DIN 75078 (Kraftknoten) entwickelt und ggf. nachgerüstet.

Für Rollstühle, die vor September 2009 hergestellt wurden, gilt diese Regel nicht. Sie können wie bisher mit Kraftknoten ausgestattet und verwendet werden.

Rollstühle, die nach September 2009 hergestellt und nicht für die Nutzung als Fahrzeugsitz freigegeben wurden, können kaum noch ohne haftungsrechtliche Konsequenzen für den Nachrüster mit Kraftknoten nachgerüstet werden, so die Auskunft einiger Hersteller. Bis September 2009 gab es rechtlich gesehen den Rollstuhl als Fahrzeugsitz nicht, weil keine Prüfanforderungen für diesen Einsatzzweck in einer (DIN EN) Norm beschrieben waren. Im ungünstigsten Fall wird jedoch eine Prüfung nachträglich nicht mehr durch den Hersteller vorgenommen.

Völlig unklar ist, wie sich diese neue Situation in der Praxis auswirken wird, wie die Fahrdienste reagieren werden, wie sich die Kostenträger verhalten und wie die haftungsrechtliche Situation ist.

Wer einen neuen Rollstuhl benötigt, sollte daher darauf achten, dass dieser für die Nutzung als Fahrgastsitz im Fahrzeug geeignet ist (Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184) und zudem einen Kraftknoten erhält.

Die BGW informiert in Verbindung mit dem Deutschen Rollstuhlsportverband verstärkt über dieses Sicherungssystem im Rahmen der Kampagne „sicher mobil“.



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