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Sparüberlegungen müssen sich nach UN-Konvention richten
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat gegenüber dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, versichert, dass bei den Sparüberlegungen innerhalb der Gemeindefinanzkommission die Interessen behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dr. Schäuble verwies ausdrücklich auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der UN-Konvention, die Rechte und Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.

Anlass der Zusicherung war ein Schreiben Hüppes an den Bundesfinanzminister. Darin beschrieb Hüppe die Auswirkungen der vorgeschlagenen Sparüberlegungen für Menschen mit Behinderungen, sollte z. B. die kostengünstigen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gestrichen werden oder sich Zuständigkeitsklärungen von Kostenträgern oder die Zusicherung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstättenbeschäftigte verzögern.

„Ich freue mich über die Klarstellung des Bundesfinanzministers und gehe davon aus, dass sie die weiteren Gespräche innerhalb der Gemeindefinanzkommission prägen wird“, kommentierte Hubert Hüppe die Antwort des Bundesfinanzministers.


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