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Die Bundesregierung zum Thema: „Gesundheitliche Ungleichheit“ von Menschen mit Behinderung
Die „Gesundheitliche Ungleichheit im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ wurde in einer Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch und weiterer Abgeordneter sowie der Fraktion DIE LINKE zum Thema gemacht. Publiziert wurde die Antwort der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/4332 vom 20.Dezember 2010.

Die Abgeordneten wollten Auskunft darüber, wie sich die Bundessregierung die geringeren Arbeitsmarktchancen und die damit einhergehenden geringeren Einkommenschancen von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung erkläre. Darauf entgegnete die Bundesregierung, dass sich die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren positiv entwickelt habe. Die Zahl der bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen sei seit 2002 stetig gestiegen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen habe zwar in der Wirtschaftskrise 2009 zugenommen und die Entspannung am Arbeitsmarkt sei in 2010 derzeit noch nicht bei den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen angekommen.

Die Förderung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sei aber ein Kernelement der Arbeitsmarktpolitik und ein geschäftspolitischer Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit (BA). Daher sei damit zu rechnen, dass auch die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen bei anhaltend positiver Arbeitsmarktentwicklung, wenn auch zeitverzögert, zurückgehen werde.

Die Bundesregierung war ebenfalls gefragt, wie sie Artikel 25 Buchstabe a der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen werde. Dieser schreibt vor, dass „Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard (…) wie anderen Menschen (…)“ bereitgestellt werden muss. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort darauf, dass im System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland alle Versicherten prinzipiell den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung hätten - unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und Krankheitsursache.

Darüber hinaus werde die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gesundheitsversorgung in einem eigenen Handlungsfeld „Gesundheit, Prävention und Pflege“ einbeziehen. Dazu würden auf Grundlage der beim Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ entwickelten Leitgedanken und Ziele für den Aktionsplan konkrete Maßnahmen und Projekte erarbeitet und diskutiert - und zwar gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppen.

Sobald man sich über die Maßnahmen zur Umsetzung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geeinigt habe, werde der Aktionsplan dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Ob - und gegebenenfalls in welchem Umfang - bei der Entwicklung der konkreten Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans Fragen der „Gesundheitsversorgung“ für Menschen mit Behinderungen einfließen, könne hingegen zurzeit noch nicht beantwortet werden.

Mittels einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Bundesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle, weil die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage öffentlich im Plenum diskutiert werden kann. Eine Große Anfrage kann von einer Bundestagsfraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten gestellt werden.


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