Arbeitswelt 17.11.11
GKV-Monatsmeldungen für 2012 weitgehend ausgesetzt
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte in einem Schreiben vom 10. November 2011 an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit, dass die Meldepflichten der Arbeitgeber (GKV-Monatsmeldungen) für 2012 weitgehend ausgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 auf 0 Euro festgesetzt wurde und somit kein Sozialausgleich durchzuführen ist, entschied das Bundesministerium nun, dass die monatlichen Meldungen der Arbeitgeber nur in den Jahren zu erstellen sind, in denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als 0 beträgt. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag wie in 2012 bei 0 Euro, ist die Pflicht zur GKV-Monatsmeldung weitgehend ausgesetzt.

Ursprünglich und wie von uns am 4. November 2011 berichtet, sollte die Pflicht der Arbeitgeber zur GKV-Monatsmeldung bestehen bleiben. Nach dem geplanten „Qualifizierten Meldedialog“ hätten die Arbeitgeber sowie alle anderen meldepflichtigen Stellen eine GKV-Monatsmeldung übermittelt.
Die Meldung wäre zu erstellen für Arbeitnehmer, die neben dem Arbeitsentgelt aus der jeweiligen Beschäftigung noch weitere, in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtige Einnahmen erzielen (z.B. Rentenbezieher). Die Krankenkasse sollte wiederum mitteilen, ob ein Sozialausgleich durchzuführen und welches Berechnungsverfahren anzuwenden ist.

Nur bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigten mit einem Entgelt in der Gleitzone sowie Mehrfachbeschäftigten, deren Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, ist die GKV-Monatsmeldung auch 2012 abzugeben.


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