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Sachsen stellt Mittel zur Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülern bereit
Um die Chancen für die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler am Arbeitsleben zu verbessern, unterstützt der Freistaat Sachsen ergänzende Maßnahmen der Berufsorientierung mit insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013. Dies teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz am 23. April 2012 in Dresden mit.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mittels umfassender Information und Beratung über ihre beruflichen Möglichkeiten bei ihrem Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen.

Für die Umsetzung der unterstützenden Maßnahmen der Berufsorientierung werden die Integrationsfachdienste tätig. Ergänzend zu den schulischen Angeboten bei der beruflichen Orientierung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Potenzialanalyse zur Erfassung der Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz,
  • Einbindung aller Beteiligten im Prozess der Berufsorientierung durch Etablierung eines Unterstützerkreises,
  • Praxistage sowie Praktika vorwiegend in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes,
  • gemeinsame Praxisauswertung und Fallberatung im Unterstützerkreis, Mitwirkung bei der Formulierung verbindlicher Ziele zwischen Schülerinnen und Schülern, deren gesetzlichen Vertretern und der Arbeitsagentur und
  • die Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich der Erschließung und gegebenenfalls der Koordinierung anderer Fördermöglichkeiten sowie der Herbeiführung der rechtlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderteneigenschaft), soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Die beauftragten Integrationsfachdienste stimmen die Maßnahmen mit dem Gesamtkonzept zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung der jeweiligen Schule und mit der Bundesagentur für Arbeit ab und nutzen schon vorhandene Angebote.

Bis zu 1.400 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können durch die ergänzenden Maßnahmen über ihre beruflichen Möglichkeiten beraten werden und speziell in den Fällen, in denen ein Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wird, individuelle Unterstützung erhalten.

Die Fördersumme wird im Rahmen der Initiative Inklusion, die aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert wird, bereitgestellt.

»Schülerinnen und Schülern bei ihrer Berufswahl die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen«, so Sozialministerin Christine Clauß, »ist die wichtigste Voraussetzung, dass diese einen ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben finden«.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales abrufbar: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/168921 externer Link.


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