Politik 15.10.04
Fortbildungsprüfungsverordnung
Kaum zu glauben, aber wahr...

"Ich halte die Verordnung vom 25. Juni 2001 und in deren Folgen auch die Verordnung vom 24. Juni 2002 für überflüssig ... Die Teilnahme an einer Prüfung gemäß der Verordnung vom 25. Juni 2001 ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung bzw. bei deren Fehlen für die Rücknahme der Anerkennung einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sie hat für die Betroffenen keinerlei finanzielle Auswirkungen." So heißt es in einem Brief vom 7. Juni 2004 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein an das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

15 Jahre haben hochrangige Vertreter aus den zuständigen Ministerien, von Wohlfahrts- und Fachverbänden zusammen gearbeitet und nach zähem Ringen 2001 die Fortbildungsprüfungsverordnung (FPO) auf den Weg gebracht. Ein staatlich anerkannter Abschluß für die Fachkräfte der Werkstatt wurde geschaffen, der zwar nicht anerkennungsrelevant ist für die Werkstatt selbst, wohl aber die berufliche Stellung der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung fachlich absichert. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat es 2001 treffend formuliert: "Das Wechselspiel zwischen den wirtschaftlichen Veränderungen und dem sich zunehmend verändernden Personenkreis bedeutet für die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ein Mehr an Kompetenz in berufsfördernden, persönlichkeitsbildenden, therapeutischen und pflegerischen Leistungen." Und daher brauchen Werkstätten auch Fachkräfte mit dem hochwertigen Qualifikationsstand der staatlich anerkannten Fachkraft!

Für die BAG WfbM ergibt sich daraus, daß jedes Bundesland geeignete Lösungen zur Umsetzung der FPO bereithalten muß. Eine ungleiche Auslegungspraxis der Bundesländer ist bildungspolitisch nicht zu vertreten. Und nun konterkarieren einzelne Bundesländer diese bundesweit erarbeitete bildungspolitische Errungenschaft im Rahmen eigener landespolitischer Interessen und Positionierungen. Verbände, Anbieter, Werkstätten und ihre Vertretungen können dies nicht hinnehmen und müssen sich ebenso in den Bundesländern positionieren - und politisch handeln!


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