Politik 23.08.13
Vor der Bundestagswahl - BAG WfbM befragt Parteien zu ihren Positionen
Am 22. September 2013 wird der deutsche Bundestag gewählt. Welche Antworten haben die politischen Parteien auf konkrete Fragen? Welche Maßnahmen wollen sie ergreifen, um die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung zu fördern? Welche Rahmenbedingungen wollen sie schaffen, um Werkstattträger bei ihrem Beitrag zur Inklusion zu unterstützen?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat neun Fragen formuliert und die Parteien um ihre Antwort gebeten. In Folge stellen wir die Fragen und die Antworten der jeweiligen Partei vor - beginnend mit der CDU/CSU-Fraktion.


1. Teilhabe für alle. Die UN-Konvention fordert von den Vertragsstaaten Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben von Beginn an partizipieren können. Dieser Prozess heißt Inklusion. Wie wird Ihre Partei helfen, dies zu erreichen?

CDU/CSU: Im Jahre 2009 hat Deutschland das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Sie hat die Rechte für Menschen mit Behinderungen auch hierzulande auf ein neues Fundament gestellt, weg vom Fürsorge- hin zum Teilhabeprinzip. Die umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen ist ein Menschenrecht. Für CDU und CSU ist die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ein zentrales Ziel. Sie wird dann erreicht sein, wenn das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen in einer barrierefreien Gesellschaft selbstverständlich geworden ist. Wir tun alles dafür, dass Menschen mit Behinderung ihren Alltag genauso wie alle anderen Menschen meistern und gestalten können. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode viel getan. Mit der Verabschiedung der Novelle des Personenförderungsgesetzes wird bis 2022 der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland schrittweise barrierefrei. Ab 2016 muss jeder Fernbus mit mindestens zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer und Einstiegshilfen ausgestattet sein. Wir haben erstmals Standards festgelegt, wie Gebäude barrierefrei gestaltet werden können. Der Bund hat sich mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung dazu verpflichtet, seine Internetseiten so zu gestalten, dass sie von allen Bürgern gelesen werden können. Im Bereich Kultur und Medien haben wir durchgesetzt, dass Filmproduzenten künftig Audiodeskription und Untertitel vorsehen müssen, wenn sie die volle Förderung des Deutschen Filmförderfonds abrufen wollen.

CDU und CSU werden auch weiterhin daran arbeiten, Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen das Leben im Alltag zu erleichtern und die vielen kleinen und großen Barrieren im Alltag, die Menschen mit Behinderung im Weg stehen, abbauen.

2. Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, damit mehr Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anbieten können?

CDU/CSU: Neben der Barrierefreiheit liegt uns die Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sehr am Herzen. CDU und CSU haben im Rahmen der „Initiative Inklusion“ für die nächsten Jahre die finanziellen Mittel bereitgestellt, um schwerbehinderte Jugendliche durch Ausbildungsprogramme auf das Berufsleben vorzubereiten und zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen zu schaffen. Zudem sollen neue Jobs für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre entstehen.

Bestehende Instrumente des SGB IX, wie die Unterstützte Beschäftigung und das Persönliche Budget, haben ihre Wirkung bislang nicht voll entfalten können. Ein Umdenken bei den zuständigen Leistungsträgern ist aus unserer Sicht erforderlich.

Zudem werben wir bei den Arbeitgebern dafür, sich zu öffnen und bestehende Vorurteile zu überwinden. Ein inklusiver Arbeitsmarkt kann nur durch Veränderung der Einstellung in den Unternehmen gelingen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht in der Regel darin, maßgeschneiderte Antworten in der jeweils konkreten Situation zu finden. Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen zu verschenken wäre indes eine verlorene Chance. Deshalb muss sich vor allem die Einstellung ändern: Nötig ist eine Sensibilisierung der Arbeitswelt für die Belange von Menschen mit Behinderungen und mehr Zutrauen in ihre Fähigkeiten. Allein zusätzliche finanzielle Mittel oder neue Eingliederungsinstrumente wären nicht zielführend. Vielmehr müssen alle vorhandenen Möglichkeiten stärker und konsequenter genutzt werden.
 
3. Der Erfolg der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung wird zunehmend anhand wirtschaftlicher Kriterien bewertet. Der Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt wird zum Maßstab gemacht. Sind Sie der Meinung, dass alle Menschen mit Behinderung dieses Ziel erreichen?

CDU/CSU: Für CDU und CSU ist die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Auf ihr Wissen und ihre Fertigkeiten können und wollen wir nicht verzichten. Gleichwohl werden wir auch in Zukunft weiterhin Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Unterstützungsbedarf brauchen.

4. Ist Ihre Partei mit uns der Meinung, dass der Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer WfbM auch für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen unabhängig von der Leistungsfähigkeit bestehen sollte?

CDU/CSU: Aus Sicht von CDU und CSU sind Werkstätten geeignete Orte, um die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation können die betroffenen ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, wiedergewinnen oder verbessern. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit können sie ein bestimmtes Arbeitsentgelt beziehen. Nach aktueller Rechtslage hat jeder Mensch mit Behinderung grundsätzlich Anspruch auf einen Werkstattplatz. Voraussetzung ist jedoch, dass die- oder derjenige ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ (§ 136 SGB IX) erbringen kann. Dieses „Mindestmaß“ ist dann nicht gegeben, wenn bei jemandem trotz Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen. Für diese Personen besteht die Möglichkeit, in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert zu werden, die der Werkstatt angegliedert sind. Diese Grenzziehung zwischen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft steht nicht im Widerspruch zu UN-BRK.

5. Unsere Sozialunternehmen können für unsere Gesellschaft und für die deutsche Wirtschaft wichtige Funktionen übernehmen. Arbeit gestalten trotz psychischer Erkrankung oder Leistungswandlung ist unsere Profession. Werden Sie uns unterstützen, unser Wissen mit anderen Unternehmen zu teilen?

CDU/CSU: Die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt ist ein zentrales Ziel von CDU und CSU. Wir unterstützen auch Sozialunternehmen darin, etwa im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen und Konferenz ihr Wissen und ihre Erfahrungswerte auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
 
6. Werden Sie unsere Sozialunternehmen dabei unterstützen, für schwerbehinderte Arbeitnehmer Integrationsarbeitsplätze in Werkstätten zu schaffen?


CDU/CSU: Werkstätten schaffen Integrationsarbeitsplätze beispielsweise in angegliederten Integrationsbetrieben. CDU und CSU werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf Integrationsarbeitsplätze in den Werkstätten geschaffen werden.

7. Werden Sie sich mit uns dafür einsetzen, die Ausbildungsvorbereitung in unseren Bildungsbereichen von zwei auf drei Jahre zu erhöhen? Wer langsamer lernt, braucht mehr Zeit!

CDU/CSU: Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf haben ebenso ein Recht auf berufliche Bildung wie alle anderen. Hierbei müssen die Fähigkeiten und Interessen der Betroffenen und die später ausgeübte Tätigkeit im Mittelpunkt stehen. Die Union ist offen für Diskussionen zur weiteren Verbesserung des Berufsbildungsbereiches, auch hinsichtlich seiner Dauer.

8. Werden Sie uns dabei unterstützen, mehr Maßnahmen durchzuführen, um mehr Menschen aus Werkstätten für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten?

CDU/CSU: CDU und CSU unterstützten das Anliegen und die Aufgabe von Werkstätten, Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Wir werden uns auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, die Chancen von Werkstattbeschäftigten zu verbessern, im allgemeinen Arbeitsmarkt „Fuß zu fassen“.

9. Wird Ihre Partei uns unterstützen, die Zusammenarbeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen in unseren Sozialunternehmen voranzutreiben? Wir können Menschen Beschäftigung und Perspektive bieten, die ihnen der Arbeitsmarkt verwehrt.

CDU/CSU: Für CDU und CSU ist das Ziel der Inklusion dann erreicht, wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam zusammen leben und arbeiten. Daher werden wir alle Maßnahmen und Aktivitäten von Sozialunternehmen auf dem Weg dorthin unterstützen. Dies betrifft die Umsetzung des SGB IX, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus werden sich CDU und CSU auch in Zukunft dafür einsetzen, Arbeitsplätze in Sozialunternehmen zu erhalten und ggf. weiterzuentwickeln, damit die Menschen mit Behinderung, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, dort beschäftigt werden können.

Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) zusammengeschlossenen Sozialunternehmen gestalten an rund 2.500 Standorten bundesweit Arbeit und Qualifizierung für fast 300.000 Menschen mit Behinderung. Dabei werden Sie von rund 70.000 Fachkräften unterstützt. Das heißt, sie sind bundesweit in jedem der 299 Wahlkreise anzutreffen.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die