Arbeitswelt 16.09.14
Ausbau des Förderspektrums von Aktion Mensch im Bereich „Arbeit und Qualifizierung“
Die Aktion Mensch hat im Sommer 2014 ihr Förderspektrum im Bereich „Arbeit und Qualifizierung“ erweitert. Damit wird der Aufbau von Diensten zur betrieblichen Inklusion gefördert. Ziel dieses Programms ist es, den Aufbau von eigenständigen Diensten zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung zur Beschäftigung auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu fördern.
 
Die Förderung zielt auf Menschen im Personenkreis § 132 Abs. 2 SGB IX ab, insbesondere dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen sowie Menschen mit einer Behinderung im Übergang Schule und Beruf. Weiterhin berücksichtigt werden erwachsene Menschen ohne eine festgestellte volle Erwerbsminderung, deren Teilhabe am Arbeitsleben durch Krankheit, Unfall oder Behinderung erschwert wird.

Förderfähig sind Personalkosten in einem Umfang von maximal 1,5 Personalstellen, sowie Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die Förderdauer beträgt maximal fünf Jahre und der maximale Zuschuss 250.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.


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