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Podiumsdiskussion: „Jetzt wird´s konkret – die Novellierung der WMVO“
Die Zukunft der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) ist das Thema einer prominent besetzten Podiumsdiskussion am Freitag, den 13. März, auf der Werkstätten:Messe 2015 in Nürnberg.

Die Novellierung der WMVO diskutieren von 9:30 bis 11:00 Uhr im Saal Paris:
  • Dr. Peter Mozet, zuständiger Referatsleiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
  • Ricarda Kluge, von Weibernetz e. V.,
  • Martin Kisseberth, Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Werkstatträte e. V. (BVWR)
  • Kristina Schulz, Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Werkstatträte e. V. (BVWR)
  • Ralf Hagemeier, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM).
Bevor die Anforderungen an die Gesetzesänderung und Szenarien dieser Gesetzesnovelle diskutiert werden, stellt BMAS-Vertreter Dr. Mozet einführend die ersten Vorschläge für die neue WMVO vor und konkretisiert sie anhand bereits existierender Praxisbeispiele.

Auf der SPD-Werkstatträtekonferenz im Oktober 2014 wurde die Novellierung der WMVO für das Frühjahr 2015 angekündigt. Das heißt, bald wird es konkret. Also: Welche Neuerungen bringt die geplante Novellierung für Werkstattbeschäftigte, Werkstatträte und Werkstattträger mit sich? Was sind die Kernpunkte?

Seit dem 1. Juli 2001 beschreibt die WMVO in 41 Paragraphen unter anderem den Anwendungsbereich der Verordnung, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Mitwirkungsrechte der Werkstatträte. Die Ausgestaltung der Verordnung hat in der Praxis unterschiedliche Ausprägungen. Einige Forderungen die Gesetzesneuerungen betreffend, werden von den Interessenvertretungen der Selbsthilfe und den Verbänden geteilt, andere sind in der Diskussion und nicht Konsens.

Von einer breiten Zustimmung getragen werden Forderungen wie die Ausweitung der WMVO auch auf das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Werkstatt. Ebenso die Forderung, dass auch andere Anbieter sich der WMVO und den Mitwirkungsrechten verpflichten. Die Frage, ab welcher Größe ein Betrieb einen Werkstattrat, eine Werkstatträtin zu stellen hat, wird unterschiedlich beantwortet. Am leidenschaftlichsten diskutiert wird die Frage nach dem Status der Werkstattvertretung – Stichwort „Mitwirkung oder Mitbestimmung“, das Schwerpunktthema im Werkstatt:Dialog 4.2014 externer Link. Eine zentrale Rolle spielt in dieser Diskussion die zukünftige Ausgestaltung des arbeitnehmerähnlichen Status der Werkstattbeschäftigten, der den Leistungsberechtigten umfangreiche Schutzrechte sichert.

Podiumsdiskussion: „Jetzt wird´s konkret – die Novellierung der WMVO“ externer Link
Freitag, 13. März 2015
von 9:30 bis 11:00 Uhr
auf der Werkstätten:Messe in Nürnberg, Halle 12, Raum Paris


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