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BMAS plant Entwurf zur Novellierung der WMVO noch in 2015
Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird das Ministerium nach der Sommerpause damit beginnen, einen Gesetzentwurf für die Novellierung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) auszuarbeiten. Mit einem Referentenentwurf ist demnach Ende 2015 zu rechnen. Die BAG WfbM wird den Novellierungsprozess intensiv begleiten und ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen informieren.

Erfreulich ist, dass eine dauerhafte Finanzierung der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR) über den Projektstatus hinaus erfolgen und im Gesetz verankert werden soll.

Die WMVO hat das Ziel, die Mitwirkung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) näher auszugestalten. Dem Werkstattrat sollen dabei soweit wie möglich die gleichen Rechte gegenüber der Werkstatt verschafft werden, wie sie die Beschäftigtenvertretungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die Schwerbehindertenvertretung nach §§ 94 ff. SGB IX haben.

Seit dem 1. Juli 2001 beschreibt die WMVO in 41 Paragraphen unter anderem den Anwendungsbereich der Verordnung, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Mitwirkungsrechte der Werkstatträte. Die Ausgestaltung der Verordnung hat in der Praxis unterschiedliche Ausprägungen. Einige Forderungen die Gesetzesneuerungen betreffend werden von den Interessenvertretungen der Selbsthilfe und den Verbänden geteilt, andere sind in der Diskussion und nicht Konsens.

Von einer breiten Zustimmung getragen werden Forderungen wie die Ausweitung der WMVO auch auf das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Werkstatt. Ebenso die Forderung, dass auch andere Anbieter sich der WMVO und den Mitwirkungsrechten verpflichten. Die Frage, ab welcher Größe ein Betrieb einen Werkstattrat, eine Werkstatträtin zu stellen hat, wird unterschiedlich beantwortet. Am leidenschaftlichsten diskutiert wird die Frage nach dem Status der Werkstattvertretung – Stichwort „Mitwirkung oder Mitbestimmung“, das Schwerpunktthema im Werkstatt:Dialog 4.2014. Eine zentrale Rolle spielt in dieser Diskussion die zukünftige Ausgestaltung des arbeitnehmerähnlichen Status der Werkstattbeschäftigten, der den Leistungsberechtigten umfangreiche Schutzrechte sichert.


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