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Ausbildungsgeld und Grundbetrag sind gestiegen
Zum 1. August 2016 haben sich das Ausbildungsgeld und der Grundbetrag erhöht. Damit beträgt das Ausbildungsgeld im ersten Jahr des Berufsbildungsbereichs ab sofort 67 Euro statt bisher 63 Euro, im zweiten Jahr Berufsbildungsbereich 80 Euro statt bisher 75 Euro. Entsprechend steigt auch der Grundbetrag im Arbeitsbereich von 75 Euro auf 80 Euro.

Die rechtliche Grundlage für diese Erhöhung findet sich im BAFöG-Änderungsgesetz. Dieses hat aufgrund seiner unmittelbaren Verweisungen auf Bestimmungen des BAföG im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) auch Auswirkungen auf die Höhe des Ausbildungsgelds im Berufsbildungsbereich und auf den Grundbetrag im Arbeitsbereich von Werkstätten. Durch die Verabschiedung des 25. Gesetzes zur Änderung des BAFÖG-Änderungsgesetzes steigen infolge der Erhöhung der BAFöG-Sätze also auch das Ausbildungsgeld und der Grundbetrag.


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