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Auf den Punkt gebracht: Die Kernforderungen zum BTHG
Die BAG WfbM hat ihre Forderungen zur Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nun noch einmal in einem vierseitigen Faltblatt zusammengefasst.

Die Kernforderungen betreffen folgende Bereiche:
  • die Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
  • die Verbesserung der Einkommenssituation
  • das Teilhabeplanverfahren und die Gesamtplanung
  • andere Leistungsanbieter
Um umfassende Verbesserungen zu erreichen, wären noch weitere Änderungen am BTHG-Entwurf nötig. Dies macht die BAG WfbM in ihrer ausführlichen Stellungnahme deutlich.

In Kürze beginnt das parlamentarische Verfahren zum BTHG. Die erste Lesung im Bundestag findet voraussichtlich am 22. September 2016 statt. Anschließend hat der Bundesrat die Gelegenheit den Entwurf zu beraten, bevor Mitte Oktober die Verbände und Interessenvertretungen Verbesserungsvorschläge einbringen können.


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