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Arbeitskreis der BAG WfbM: Mindeststandards für die Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung
An die Zusatzqualifizierung der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung werden mit der Fortbildungsprüfungsverordnung und der möglichen Prüfung zur staatlichen Anerkennung neue qualitative Anforderungen gestellt. Darüber sind sich BAG WfbM, ihre Mitgliedsverbände, ihre Werkstätten und ebenso die Anbieter der Qualifizierung einig.

Daher hat die BAG WfbM seit Anfang 2003 einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, der bis Mitte 2004 diesbezügliche Empfehlungen vorlegen möchte: "Standards für die Ausbildung/Qualifizierung zur (geprüften) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Empfehlungen von BAG WfbM, CBP, BeB, BVLH und VAH. Zielsetzung der Empfehlungen soll es wesentlich sein, Fortbildungsanbietern und auch Werkstätten Orientierung zu qualitativen Merkmalen der SPZ zu bieten, um auf Basis dieser Eckpunkte geeignete Qualifizierungsentscheidungen treffen zu können. Zu folgenden Dimensionen möchte der AK qualitative Kriterien erarbeiten: Ausbildung und Abschlüsse; materielle und finanzielle Bedingungen; personelle Bedingungen; Teilnehmer|innen und Werkstätten; Bildungsorganisation; Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit; Transfer und Evaluation.

Die personelle Zusammensetzung im AK stellt sicher, daß die Interessen und Bedarfe aller am Prozeß der SPZ-Beteiligten einfließen wird. Die BAG WfbM geht davon aus, daß es möglich sein wird, die Ergebnisse Ende 2004 allen Beteiligten abgestimmt vorlegen zu können.

Glossar:
CBP - Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
BeB - Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe e. V.
BVLH - Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
VAH - Verband anthroposophischer Heilpädagogik und soziale Arbeit e.V.


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