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BAG WfbM sichert Finanzierung von Werkstatträte Deutschland
Auf der BAG WfbM-Delegiertenversammlung beauftragten die Delegierten am 23. November 2017 mit großer Mehrheit den Vorstand der BAG WfbM, gemeinsam mit Werkstatträte Deutschland (WRD) über eine auskömmliche Finanzierung ihrer Arbeit zu beraten. Darüber hinaus wird die BAG WfbM Werkstatträte Deutschland dabei unterstützen, eine Vorgehensweise zur Sicherung der Finanzierung zu erarbeiten und entsprechende Festlegungen zu treffen.

Gleichzeitig verpflichtete sich die BAG WfbM mit dem Beschluss, bei gegebenenfalls ausbleibender oder teilweise ausbleibender Finanzierung der Arbeit der WRD diese Finanzierung für das Jahr 2019 in erforderlicher Höhe sicherzustellen.

Die BAG WfbM setzt hier ein klares Signal: Die Werkstätten bekennen sich zur Selbstvertretung der Werkstattbeschäftigten und zur Mitbestimmung.

Projektmittel enden zum Jahr 2019
Hintergrund der Beschlussvorlage war der Umstand, dass die Finanzierung von Werkstatträte Deutschland e. V. (WRD) aus den Mittel des Ausgleichsfonds zum Ende des Jahres 2018 ausläuft. Der Verein wurde 2008 als BVWR Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte gegründet. Von Beginn an unterstützte die BAG WfbM WRD. Die BAG WfbM leistete von Juni 2007 bis Jahresende 2008 eine Übergangsfinanzierung, um den Aufbau einer Geschäftsstelle und die Arbeit der BVWR zu ermöglichen und setzte sich für eine langfristige Finanzierungslösung ein.

Werkstatträtearbeit auf Bundesebene
In § 39 Abs. 1 Satz 2 WMVO legte der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der WMVO fest, dass nicht nur die Arbeit der Werkstatträte auf Landes- sondern auch auf Bundesebene von den Werkstätten finanziert werden soll. Die entstehenden Kosten werden ihnen im Rahmen der Vergütungen nach § 58 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB IX ersetzt. Es gab bereits einige Treffen von WRD mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger und der BAG WfbM, um Vorschläge für ein Finanzierungsmodell zu diskutieren. Bisher konnten sich die Gesprächspartner jedoch nicht auf ein Finanzierungs- beziehungsweise Erstattungsmodell einigen. Als Partner der WRD hat sich die BAG WfbM deshalb dafür ausgesprochen, die Arbeit der WRD bis zu einer endgültigen Entscheidung sicherzustellen und Planungssicherheit zu geben.


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