Politik 13.06.06
Bundesministerium bestätigt arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus von Werkstattbeschäftigten
Die grundsätzliche Frage nach dem Rechtsstatus hat die BAG WfbM dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegt und von dort eine eindeutige Antwort erhalten. Staatssekretär Heinrich Tiemann schrieb auf unsere Anfrage am 20. März 2006: „Die Rechtsstellung der behinderten Menschen in den Werkstätten gegenüber den Trägern dieser Einrichtungen ist, was die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten angeht, seit dem 1. August 1996 gesetzlich geregelt. Seitdem gilt, daß diese Menschen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen. Die Rechtsstellung der Teilnehmer an den Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ist ebenfalls hergestellt. Diese haben eine besondere Rehabilitandenstellung, die ebenfalls nicht als Arbeitnehmerrechtsverhältnis zu bewerten ist.“


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