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„Plan D“ der Europäischen Kommission für Demokratie, Dialog und Diskussion
Als Reaktion auf die negativen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zur EU-Verfassung präsentierte die Kommission im Oktober 2005 den sogenannten „Plan D“ (Demokratie, Dialog, Diskussion). Dieser soll aber nicht als Rettungsmaßnahme für die Verfassung verstanden werden.

Ziel des „Plan D“ ist es, die EU-Bürger an den Maßnahmen der Europäischen Union zu beteiligen. Die Rolle der Kommission besteht darin, die Diskussion bzw. den Dialog mit zu strukturieren und gegebenenfalls die Mitgliedstaaten finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Auf diese Weise sollen die Bürger in die europäischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Die Maßnahmen im Rahmen von „Plan D“ begannen im ersten Halbjahr 2006. Da „Plan D“ jedoch eine langfristige Verpflichtung ist, sei es laut Kommission für aussagekräftige Ergebnisse noch zu früh. Ein konstruktiver Dialog könne zudem nicht allein auf Initiative der EU-Organe geführt werden. Er müsse vor Ort stattfinden und die aktive Unterstützung und Beteiligung der Mitgliedstaaten erfahren. Dadurch soll mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit entstehen.

Von Seiten der Kommission finden die Maßnahmen im Rahmen von „Plan D“ in allen EU-Amtssprachen statt. Die Mehrsprachigkeit ist ein entscheidendes Mittel, um einen wirklichen Dialog mit den Bürgern zu fördern Die Kommission und ihre Partner auf der institutionellen Ebene sind deshalb bemüht, die Webinformationen für die breite Öffentlichkeit in möglichst vielen Sprachen bereitzustellen.

Weitere Informationen über „Plan D“ erhalten Sie unter:

www.eu-kommission.de externer Link

Quelle: Bundesratsdrucksache Nr. 395/06 vom 30.05.06


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