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Alle BMF-Schreiben vor 2004 aufgehoben
Mit Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 29.03.2007 (IV C 6 – O 1000/07/0018) sind alle bis zum 31.12.2004 ergangenen BMF-Schreiben aufgehoben worden. Ausgenommen sind 1.002 Schreiben einer „Positivliste“, die auf der Internetseite des BMF zu finden ist (Suchbegriff: „Positivliste“). Kein die Werkstätten unmittelbar betreffendes Schreiben ist dort gelistet. Allerdings bedeutet die Aufhebung der BMF-Schreiben keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Für die vor dem 01.01.2005 verwirklichten Steuertatbestände bleibt deren Anwendung unberührt. Die aufgehobenen Schreiben sind Verwaltungsvorschriften, die die „Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen“, so das BMF-Schreiben.


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