Politik 30.07.07
Das Gleichbehandlungsgesetz gilt
Bei Stellenausschreibungen und Einstellungen von neuen Mitarbeitern empfiehlt es sich, bestimmte Regeln einzuhalten. Sinnvoll sind folgende Maßnahmen:
  • Stellenbeschreibungen neutral formulieren
  • Eine diskriminierungsfreie Durchführung der Einstellung einschließlich des Vorstellungsgespräches sicherstellen.
  • Absagen an Bewerber müssen ohne Anhaltspunkte für eine Diskriminierung erstellt werden, intern sollen objektive Ablehnungsgründe vorgehalten werden. Bewerbungsunterlagen nach der Absage mindestens zwei Monate lang aufbewahren.
  • Das Arbeitsverhältnis ohne Diskriminierungsgründe gestalten.
  • Beginn, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit gut dokumentieren.
  • Eine Antidiskriminierungsvereinbarung, eine Beschwerdestelle, die Schulung der Mitarbeiter sollten umgesetzt werden.
Quelle: Zeitschrift „Solidaris“ Ausgabe 1/2007


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