Europa 15.10.07
Einigung über EU-Reformvertrag erzielen
Bundeskanzlerin Angela Merkel und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sind zuversichtlich, daß beim bevorstehenden EU-Gipfel eine Einigung auf den Reformvertrag gelingt. "Wir werden alles daran setzen, daß es zu einer Einigung am Donnerstag und Freitag in Lissabon kommt", sagte Merkel. Ziel sei es, daß der Vertrag im Dezember unterzeichnet werden könne.

Am 18. und 19. Oktober treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in Portugal. Auf dem informellen EU-Gipfel in der portugiesischen Hauptstadt geht es um den EU-Reformvertrag. Der Vertragstext soll die neue Grundlage der EU bilden, damit Europa für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewappnet ist.

Der neue Vertrag soll die europäische Staatengemeinschaft demokratischer, transparenter und effizienter machen. Der Fahrplan sieht vor, daß der Vertragstext im Dezember unterzeichnet und anschließend von den Mitgliedsstaaten ratifiziert wird. Dies soll rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 geschehen. In Deutschland müßten Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Der Reformvertrag soll die immer größer werdende EU-Union handlungsfähig halten. Wichtige institutionelle Reformen sind geplant:
  • Ein Ratspräsident übernimmt den Vorsitz im Rat der Staats- und Regierungschefs. Der hauptamtliche Präsident stärkt die Kontinuität des Handelns auf europäischer Ebene.
  • Ein Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik wird bestellt. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für die Außenpolitik.
  • Mehrheitsentscheidungen mit der "doppelten Mehrheit" werden ab 2014 eingeführt. Es gilt allerdings eine Übergangszeit. Bis zum 31. März 2017 können Mitgliedsstaaten bei Annahme eines Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit beantragen, daß eine Abstimmung nach dem derzeit geltenden Stimmsystem durchgeführt wird.
  • Die Zahl der Kommissare wird ab 2014 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten verringert.
  • Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren wird verbessert. Damit wird insbesondere das Subsidiaritätsprinzip gestärkt.
  • Im Gesetzgebungsverfahren wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Damit ist das Europäische Parlament als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger Europas gleichberechtigt gegenüber dem Ministerrat.


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