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Zahlen, Zahlen, Zahlen
Zur Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung ist in einem Bundestags-Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008, BT Dr. 16/6000) zu lesen:

U. a. ist dort über die Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung zu lesen: Gemäß § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI werden die Beiträge zur Rentenversicherung der in Werkstätten oder in einem anschließenden Integrationsprojekt beschäftigten behinderten Menschen nach einem fiktiven Arbeitsentgelt errechnet. Die Beiträge für den Unterschiedsbetrag zwischen dem fiktiven und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt sind gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI und § 168 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI von den Trägern der Einrichtungen allein zu tragen. Sie sind gemäß § 179 Abs. 1 SGB VI vom Bund in voller Höhe zu erstatten.

Die Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen betragen

(2008) 980.000.000 Euro (im Vergleich 2007: 1.040.000.000 Euro; 2006 1.003.056.000 Euro.

Für das Projekt zur Struktur-Verstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets sind im Jahr 2008 750.000 Euro vorgesehen, im Haushaltsjahr 2009 bis zu 500.000 Euro und im Haushaltsjahr 2010 bis zu 500.000 Euro.

Mit der Förderung von Einrichtungen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Prävention leistet der Bund einen Beitrag zur Integration von behinderten Menschen. Für Einrichtungen und Maßnahmen zur Rehabilitation stehen im Bundeshaushalt 2008 2,1 Mio. Euro zur Verfügung....

(Aus BT-Dr. 16/6001 (10.08.2007) unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag)


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