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Europäischer Rat einigt sich auf den „Vertrag von Lissabon“
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (Europäischer Rat) am 19. Oktober 2007 konnte in Lissabon ein Durchbruch in den schwierigen Verhandlungen für einen Reformvertrag erzielt werden. Dieser Reformvertrag übernimmt die wesentlichen Bestimmungen der angedachten EU-Verfassung, die durch das Scheitern zweier Referenden abgelehnt wurde. Damit endet ein knapp zweijähriger Zustand der Sprachlosigkeit über die konstitutionelle Zukunft der Union.

Die Grundlagen für diese Einigung wurden bereits während der deutschen Ratspräsidentschaft gelegt. Nachdem letzte strittige Punkte wie die Anzahl der im europäischen Parlament vertretenen Abgeordneten aus Italien oder Vorbehalte Polens über die Anwendung von Mehrheitsentscheidungen ausgeräumt werden konnten, gelang der portugiesischen Ratspräsidentschaft der Durchbruch.

Im Feld der Arbeits- und Sozialpolitik ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. So hebt die Europäische Union im neu eingefügten Artikel 136a nochmals die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union hervor. Gleichzeitig sollen die Eigenarten der nationalen Systeme auch weiterhin berücksichtigt werden.

Die BAG WfbM als Partner des von der Europäischen Kommission initiierten „Sozialen Dialogs“ wird ihr Engagement in dieser Hinsicht weiter vorantreiben.


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