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Anti-Diskriminierungspolitik
Die Welt gerechter zu machen – auch das ist Ziel der europäischen Union (EU). Diskriminierung wirkt sich negativ auf die soziale Eingliederung und den Zusammenhalt aus. Die EU tritt für das Recht aller Europäer auf Gleichbehandlung und ein Leben ohne Diskriminierung ein. Das sind die Grundprinzipien, auf die sich die EU stützt.

Im Jahr 2000 wurden zwei Antidiskriminierungsgesetze verabschiedet: die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, und die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung. Beide Rechtsinstrumente verbieten die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Weitere EU-Gesetze stellen sich gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. EU-weit wird durch die beiden Antidiskriminierungsgesetze ein Mindestmaß an gesetzlichem Schutz garantiert. Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse ist in diesem Bereich bahnbrechend, da sie auf alle EU-Bürger Anwendung findet und über die Beschäftigung hinaus auch Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Wohnungswesen abdeckt. Obwohl Gesetze gegen die Diskriminierung eine wichtige Voraussetzung sind, können sie das Ziel, eine Gesellschaft ohne Diskriminierung zu schaffen, nicht allein erreichen.

Zusätzlich zu den Gesetzen und Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit muß die EU auch handeln, um die Einstellung und das Verhalten ihrer Bürger zu ändern. Aus diesem Grund unterstützt die EU Aufklärungsaktivitäten, einschließlich Informationskampagnen, und fördert die Vielfalt.


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