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Entgeltumwandlung bleibt sozialversicherungsfrei
Beträge, die über eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge (baV) gezahlt werden, bleiben auch über das Jahr 2008 hinaus in allen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) beitragsfrei. Dies beschloß die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf, der mit weiteren Maßnahmen die bAV stärken soll.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll zudem das „Unverfallbarkeitsalter“ auf einen Betriebsrentenanspruch von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Diese Regelung dürfte vor allem Frauen zugute kommen. Viele arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gehen derzeit noch verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit ihre Anwartschaft verlieren.

Bisher hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales es abgelehnt, die bAV weiter im bisherigen Umfang zu fördern. Das Ministerium hatte die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungsträger ab 2009 fest eingeplant. Wenn das Gesetz planmäßig ab 2009 die heutige Beitragsbegünstigung fortsetzt, zeichnen sich finanzielle Engpässe bei den Sozialversicherungsträgern ab. Quelle: Haufe SteuerNews September 2007


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