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Abtreibungen wegen Behinderung
Hildegard Müller, CDU-Präsidium, fordert eine Änderung des Paragraphen 218. "Ich halte die Praxis, bei der behinderte Kinder bis kurz vor der Geburt getötet werden können, für einen Skandal und setze mich sehr dafür ein, daß es zumindest eine verpflichtende Beratung gibt, wenn bei einem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt wird", sagte die Bundestagsabgeordnete dem "Kölner Stadt-Anzeiger" am Freitag.

Müller sieht im Vorschlag einer verpflichtenden Beratung "keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit". Eine solche Beratungspflicht wäre nach Müller Worten "nicht als Gängelung der Frauen" zu verstehen, "sondern als ein verbindliches Hilfsangebot in einer existentiellen Schock-Situation".

Sie wies die Sorge zurück, radikale Abtreibungsgegner könnten eine neue Diskussion um den Paragraphen 218 insgesamt vom Zaun brechen. Die CDU hätte immer wieder versichert, daß nicht der Abtreibungskompromiß als ganzes in Frage gestellt würde, sondern ein drängendes Problem gelöst werden sollte. Müller kehrt nach einjähriger Elternzeit selbst auf ihren Posten als Staatsministerin im Bundeskanzleramt zurück. Müller war das erste Mitglied einer Bundesregierung, das eine Elternzeit beansprucht hat.

Der Paragraph 218 ermöglicht einen legalen Schwangerschaftsabbruch bis kurz vor der Geburt, wenn die Mutter geltend machen kann, daß sie andernfalls seelisch Schaden nähme.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 28.12.2007


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