Politik 13.01.08
UN-Konvention: abgestimmte deutsche Übersetzung
Die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmte deutschsprachige Version (siehe auch www.bagwfbm.de externer Link) der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nun veröffentlicht worden. Damit ist die nächste Voraussetzung für den Prozeß der Ratifikation geschaffen worden. Die Abstimmung war erforderlich, da das Übereinkommen nur in den sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen ausgefertigt wurde (englisch, französisch, spanisch, russisch, chinesisch, arabisch).

>> Die abgestimmte Übersetzung finden Sie hier << externer Link

Deutschland hatte das Übereinkommen und das dazugehörige Fakultativprotokoll am 30. März 2007 als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Der Menschenrechtsvertrag zielt auf die Verwirklichung der Gleichbehandlung behinderter Menschen in der Gesellschaft. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wollte auch verschiedene nationale Akteure am Prozeß beteiligen, so die verschiedenen Ressorts und die Bundesländer sowie den Deutschen Behindertenrat (über eine Fachkonferenz des Deutschen Instituts für Menschenrechte).

Das Übereinkommen verlangt, daß der Wortlaut in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will nun die dafür notwendigen Schritte einleiten und eine Version in Gebärdensprache und in leichter Sprache erstellen lassen.

Allerdings enthalte der deutsche Text „eklatante Übersetzungsfehler, und die Betroffenen wurden in den Übersetzungsprozeß nicht kontinuierlich eingebunden“, kritisiert Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im NETZWERK ARTIKEL 3 e. V., gegenüber kobinet externer Link.

Zu den Fehlern zählt Arnade die Übersetzung von „Inclusion“ mit „Integration“. Diese Übersetzung entspräche nicht dem Geist und Inhalt der Konvention. Außerdem enthält die vorgelegte Übersetzung weiterhin den Begriff der „Integration“. Schlichtweg falsch sei außerdem die Übersetzung von „Living independently“ als „unabhängige Lebensführung“ statt als „Selbstbestimmt Leben“. Das Wort „Selbstbestimmung“ komme in der gesamten Übersetzung überhaupt nicht vor. Auch mit der Übersetzung von „accessibility“ mit „Zugänglichkeit“ statt mit „Barrierefreiheit“ ist Arnade nicht einverstanden.

„Unter Beteiligung verstehe ich regelmäßige Informationen, weiteren Austausch über strittige Fragen und vor allem Transparenz“, sagte Arnade, und fordert, die Übersetzung dringend nachzubessern.


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