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Menschen mit Behinderungen waren erste Opfer des NS-Regimes
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist in der Bundesrepublik ein nationaler Gedenktag. Der Tag erinnert an die Opfer des Holocaust in der Zeit des Nationalsozialismus. Er wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt. Am 27. Januar 1945 hatten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau befreit.

Zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus gehörten Menschen mit Behinderungen. Ab Juli 1933 wurden sie durch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ systematisch erfaßt. Sogenannte „Erbkranke“ wurden selektiert und zwangssterilisiert. Den nationalsozialistischen Euthanasiemorden im Rahmen des sogenannten „T4-Programms“ fielen ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen zum Opfer. An vielen weiteren wurden medizinische Versuche durchgeführt.

Der jüdische Arzt und Leiter der Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten, Leo Alexander, dokumentierte, daß die Grundlage für die Verfolgung behinderter und kranker Menschen bereits Jahre vor der NS-Diktatur gelegt wurde. Schon früh habe sich die Auffassung breit gemacht, daß es Leben gibt, das es nicht wert sei, gelebt zu werden. „In ihrem Frühstadium betraf die Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu diesen Kategorien auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet“, schrieb Leo Alexander.

Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, MdB, erklärte: „Unser Grundgesetz verpflichtet zu Achtung und Schutz der unantastbaren Menschenwürde. Träger der Menschenwürde ist jeder Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, Krankheit oder Behinderung. Die Erblast der NS-Verbrechen ist bleibende Mahnung, jeder Tendenz zur Wertabstufung von menschlichem Leben entschieden entgegenzutreten.“

Euthanasie – der „Gnadentod“ von Menschen, die angeblich nicht mehr wert waren zu leben – wurde ein mörderisches Programm in Nazi-Deutschland. Am Ende waren nach Erkenntnissen der Nürnberger Prozesse 275.000 Menschen umgebracht worden, soviel wie heute in den Werkstätten arbeiten.

Seit dem 18. August 1939 waren durch Erlaß des Reichsinnenministeriums
Erlaß vom 18.08.1938
alle Ärzte und Hebammen verpflichtet, über „idiotische“ und mißgebildete, aber auch gelähmte Neugeburten und Kinder bis zum Alter von drei Jahren (später auch ältere) den zuständigen Gesundheitsämtern Meldung zu erstatten. Die Kinder wurden in verschiedene psychiatrische Anstalten verbracht, wo sie durch tödliche Medikamente oder Nahrungsentzug umgebracht wurden.

Im Zuge dieser Kinder-Euthanasie verloren 58.000 Kinder ihr Leben. Auf der Grundlage von Hitlers Euthanasie-Befehl vom Oktober 1939 wurde das Tötungsprogramm auch auf Erwachsene ausgedehnt. Der Befehl wurde zurückdatiert auf den 1. September 1939
Befehl vom 1.9.1939
Befehl vom 1.9.1939
, den Tag des deutschen Angriffs auf Polen. Den Zweiten Weltkrieg nutzten die Nazis, um „unnütze Esser“ zu beseitigen, Geld und Personal zu sparen, und Krankenhauskapazitäten „frei“ zu machen.

Schon 1924/25 schrieb Hitler: „Wenn da keine Kraft mehr ist, für die eigene Gesundheit zu kämpfen, endet das Recht zu leben“. Der „Vorteil“, etwa 70.000 behinderte Menschen „los zu werden“, wurde von Hitler schon auf dem NSDAP-Parteitag 1929 beschrieben.

Das Hauptquartier war eine Villa in Berlin, in der Tiergartenstraße 4. Daher auch der von Eingeweihten benutzte Deckname „T4“ oder „Stiftung“ (s. auch Denkmal der grauen Busse externer Link.

Die T4-Opfer wurden in Gaskammern umgebracht, getarnt als Duschräume. Dabei wurde giftiges Kohlenmonoxid-Gas verwendet, das aus Gasflaschen in die Tötungsräume geleitet wurde. Der Ursprung der Gaskammern ist im Bericht Richard v. Hegeners zu finden, Angestellter in der „Kanzlei des Führers“: „Ursprünglich hatte man in Betracht gezogen, einzelne Unheilbare […] durch Injektionen oder Überdosen von Schlafmitteln umzubringen. Diese Überlegungen erwiesen sich aber aus technischer Sicht als nicht durchführbar […], entsprechend der Mehrheit der konsultierten Ärzte. Daher wurde vorgeschlagen […], die in Frage kommenden Personen irgendwie in einer größeren Anzahl gleichzeitig zu töten. Nach zahlreichen Besprechungen […] der Chemiker des Reichskriminalpolizeiamtes wurde auch gehört, entschied man sich, jeweils einen Raum in günstig gelegenen Heilanstalten einzurichten. Dieser Raum sollte schließlich mit Kohlenmonoxid-Gas gefüllt werden.“

Verwandten der Opfer wurde mitgeteilt, daß sie infolge einer Krankheit (z. B. Herzschwäche) verstorben seien. Schließlich erhielten die Verwandten eine Urne, gefüllt mit einer Mischung aus Asche unterschiedlicher Opfer.

Offiziell wurde das T4-Programm am 24. August 1941 gestoppt. Die veranschlagte Anzahl zu tötender behinderter Menschen war erreicht. Trotzdem ging das Morden in einer zweiten Phase weiter bis 1945. Nun wurden auch behinderte Menschen in den besetzten Ost-Gebieten und sonstige Anstaltsinsassen ermordet, systematisch durch überdosierte Schmerz- bzw. Beruhigungsmittel und chronische Unterernährung. Im Laufe der Besetzung Polens wurden mobile Gaskammern benutzt, um Insassen polnischer Psychiatrie-Kliniken umzubringen.

Quelle: http://www.deathcamps.org/euthanasia/t4intro_d.html


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