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Das JobBudget – „längst überfällig“
Neun Partner arbeiten seit dem 1. Januar 2008 am Modellprojekt JobBudget. Damit sollen Menschen, die aufgrund Art oder Schwere ihrer Behinderung Anspruch auf einen Werkstattplatz haben, beim Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Grundgedanke von JobBudget ist die Verknüpfung verschiedener Dienstleistungen, so z. B. Zentren für selbstbestimmtes Leben, Integrationsfachdiensten und Werkstätten. Das Ziel von JobBudget soll die (bundesweite) Einführung eines neuen Dienstleistungsangebotes sein, das bisherige ambulante oder teilstationäre Leistungen auf eine neuartige Weise unter Nutzung des Persönlichen Budgets miteinander verknüpft, um mehr behinderten Menschen den Weg aus den Werkstätten in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu eröffnen. Gefördert wird JobBudget aus Mittel des Bundesausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Barbara Vieweg, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e. V.), führte im Auftrag von kobinet externer Link ein Interview mit Dr. Clemens Kasper von der BAG WfbM.

Vieweg: Herr Dr. Kasper, Sie sind Referent für Arbeitswelt und Rechtsgrundlagen bei der BAG WfbM, welches waren die Beweggründe der BAG WfbM für die strategische Partnerschaft im Rahmen von JobBudget?

Dr. Kasper: Da gibt es gleich mehrere Gründe, warum sich die BAG WfbM an diesem Projekt beteiligt. Der erste Grund ist zweifelsohne ein „natürlicher“: Sofern es um Werkstätten und ihre Leistungen geht, ist die BAG WfbM sozusagen ein „geborener“ Partner in einem solchen Projekt.

Zentraler ist aber das Anliegen der BAG WfbM, den Beschäftigten in Werkstätten Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben über das Persönliche Budget auf jeden Fall zu eröffnen. Es ist hinlänglich bekannt, daß alle am Eingliederungsprozeß Beteiligten sich hier sehr schwer tun. Eine Vernetzung unterschiedlicher und kompetenter Partner kann nur dienlich sein.

Es gibt aber auch einen verbandspolitischen Grund, der nicht zu unterschätzen ist. Es ist hier - vielleicht erstmalig - gelungen, ganz unterschiedliche Verbände zu einem gemeinsamen Ziel zusammenzuschließen. Dies war längst überfällig! Allen beteiligten Verbänden ist das Anliegen gemeinsam, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, Teilhabemöglichkeiten (am Arbeitsleben) zu erschließen. Dieses gemeinsame Anliegen sollte mehr einen, als daß es zu ideologischen Grabenkämpfen führt. Das schwächt letztlich die Position der Anspruchsberechtigten und führt dazu, daß Initiativen gegeneinander ausgespielt werden - durchaus durch Gesetzgeber oder Leistungsträger. Es ist gleichsam eine „vertrauensbildende Maßnahme“, die ich für alle Beteiligten als außerordentlich fruchtbar erlebe.

Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Interessensverbänden führte bisweilen zu grotesken und unwürdigen Auswirkungen, bei denen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf als „beliebige Verfügungsmasse“ betrachtet wurden, auf die man Anspruch erhebt und sie einem unliebsamen Konkurrenten abspricht, weil man glaubte, Leistungen auf jeden Fall besser im Sinne der Betroffenen erbringen zu können. Solche wirklich unnützen Auseinandersetzungen sollten wirklich der Vergangenheit angehören. Man darf es heute nüchterner sehen: Es wird immer eine überwiegend große Zahl von Werkstattbeschäftigten geben, für die vor allem die Leistungen in der Werkstatt das Richtige ist und bleiben wird. Aber es gibt auch solche, die ihre Teilhabeleistungen gerne und lieber außerhalb einer Einrichtung wahrnehmen wollen. Dem sollte niemand im Wege stehen.

Vieweg: Verknüpfung von Werkstatteistungen und ambulanten Integrationsdienstleistungen - welches sind dabei die spezielles Herausforderungen?

Dr. Kasper: Es sind hier die sattsam bekannten Schwierigkeiten eine sogenannte Komplexleistung zu zergliedern, zu verpreislichen und durch unterschiedliche Leistungserbringer anzubieten. Diese Herausforderung kommt aber ohnehin auf Erbringer von Sachleistungen durch das Persönliche Budget zu. Vorteil ist hier, daß die Projektträger dies in Partnerschaft, d. h. also in Absprache mit den Werkstätten tun werden. Das wird Auseinandersetzungen nicht verhindern, aber es ist zu hoffen, daß es in eine Atmosphäre von gemeinsam getroffenen Absprachen und daher mit möglichst wenig Reibungsverlust vonstatten geht.

Vieweg: Wo stehen die Werkstätten im Moment und wie können diese von JobBudget profitieren?

Dr. Kasper: Die Frage ist insofern nicht ganz korrekt gestellt, als es nicht darum geht, wie Werkstätten von JobBudget profitieren können; sondern es geht einzig darum, welchen Nutzen anspruchsberechtigte Menschen von Leistungen oder Angeboten haben. Werkstätten sind seit jeher durch das Gesetz verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen Rechnung zu tragen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Werkstättenrecht (§ 136 ff. SGB IX und die Werkstättenverordnung) hindurch. Daran müssen sich Werkstätten und andere Anbieter messen lassen. Die Frage ist die: Kann durch neue Angebote oder durch die gleichen Angebote aus der Hand eines anderen Leistungserbringers und eine andere Finanzierungsform die Bedarfsstillung im Sinne der Anspruchsberechtigten verbessert werden? Daran werden sich alle Leistungserbringer - Institutionen wie Werkstätten oder Fachdienste - messen lassen müssen. Gälten Marktbedingungen, hätte das ein Ranking unter den Anbietern und eine Leistungsverbesserung zur Folge. Wenn das eine Qualitätssteigerung - und das heißt letztlich eine Förderung der Persönlichkeit der Anspruchsberechtigten - bedeutete, wäre das ein Gewinn für sie.

Vieweg: Wie schätzen Sie die Möglichkeiten der Nutzung des Persönlichen Budgets im Rahmen von Werkstätten ein, worin bestehen Hemmnisse?

Dr. Kasper: Theoretisch bestehen alle Möglichkeiten zur Nutzung des Persönlichen Budgets auch in Werkstätten. Das wurde nicht zuletzt auch wieder durch die Bundesregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage der FDP bestätigt (BT-Drs. 16/6870). In der Umsetzung bestehen allerdings noch erhebliche Unklarheiten in der Vereinbarkeit von Budgetrecht und Werkstättenrecht, auf die wir von Anfang an hingewiesen haben und die inzwischen von allen - auch unseren Kritikern von damals - geteilt werden. Man sollte dieses und andere Projekte intensiv dazu nutzen, Wege zu finden und dabei auch vor unkonventionellen - das heißt im Recht noch nicht im Detail vorgesehenen - Lösungswegen nicht zurückschrecken.

Die Hemmnisse auf institutioneller Seite bestehen unter anderem in den folgenden noch ungelösten Fragen:
  • der Frage nach dem Rechtsstatus (§ 138 SGB IX) der Budgetnehmer bei Inanspruchnahme von Teilleistungen der Werkstatt (die Bundesregierung ist hier der Auffassung, daß der Rechtsstatus vollumfänglich erhalten bleibt),
  • der Frage der Sozialversicherung von Budgetnehmern,
  • der Rolle des Fachausschusses, wenn das Bedarfsfeststellungsverfahren ohne die Werkstatt erfolgt,
  • der Aufnahmeverpflichtung der Werkstätten (§137 Abs. 1 SGB IX) z. B. bei einem nicht auskömmlichen Budget,
  • der Bedeutung der Einzugsgebiete und
  • bei die Umstellung von der institutionsbezogenen (§ 41 SGB IX i. V. m. §§ 75 ff. SGB XII, § 137 SGB IX) auf eine subjektbezogene Finanzierung (§ 17 SGB IX i. V. m. § 57 SGB XII).
Weiterhin:
  • wie wirkt sich das Persönliche Budget auf die Darstellung der Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitsergebnisses nach § 41 Abs. 4 SGB IX (ob Gewinne oder Verluste durch die Vergütungen entstehen) aus? Es entsteht die Frage, wie und auf welcher Rechtsgrundlage das Persönliche Budget in diese Systematik einzuordnen ist.
Für den Leistungsberechtigten bleiben immer noch unter anderem folgende Fragen:
  • die Gewährleistung individueller, bedarfsgerechter Leistungen,
  • seine reale Einflußnahme,
  • die Höhe des Budgets.
Wenn aber durch die Nutzung des Persönlichen Budgets für den Leistungsberechtigten ein
  • Zuwachs an Selbstentscheidung, Selbständigkeit und Selbstverantwortung und damit der Weg zu einer individuellen Bedarfsstillung verbunden ist,
  • der notwendige und persönliche Bedarf erfüllt wird und
  • alle am Leistungsprozeß Beteiligten gleichberechtigt sind
wird sich die Umsetzung des Persönlichen Budgets zweifelsohne als ein Gewinn darstellen, wenn es auch als Herausforderung und Umdenken erlebt wird.

Quelle: «kobinet-nachrichten» externer Link


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