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BMAS zur Budgetberatung
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets hat die Bundesregierung in der Drucksache 16/9063 geantwortet. Dabei wird zunächst auf verschiedene kostenfreie Angebote der Beratung verwiesen (Bürgertelefon des BMAS, Beratungstelefon von ISL, und den Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen, sowie weitere unabhängige Initiativen).

Es wird der bekannte § 17 Abs. 3 SGB IX bemüht, wonach Persönliche Budgets so zu bemessen seien, „daß der individuell festgestellt Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann“. Dem folgt freilich unmittelbar die Einschränkung, daß die Höhe der Budgets die Höhe der ansonsten erbrachten Leistungen nicht übersteigen soll. („Soll“ räumt der Verwaltung Ermessen ein. Nur wenn ein wichtiger Grund der durch Sollvorschrift vorgeschriebenen Handhabung entgegensteht, darf die Behörde anders verfahren, als sie es nach dem Gesetz tun soll).

Des weiteren läßt die Bundesregierung prüfen, welche Möglichkeiten für eine Beratung und Unterstützung bei Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets durch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer bestehen und wie dies gegebenenfalls vergütet werden können.

Die Frage bleibt somit weiterhin offen und für den anspruchsberechtigten Personenkreis unbefriedigend. Vorläufig ist daher noch der „wichtige Grund“ zu belegen, der die Inanspruchnahme der Budgetberatung innerhalb der Geldleistung rechtfertigt. Erinnert sei zudem an die Stellungnahme der Verbände in den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Persönlichen Budget, die die Budgetberatung als Leistung innerhalb des Persönlichen Budgets einfordert. Diese wurde bisher nicht aus den Handlungsempfehlungen herausgenommen.


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