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Staatliche Beihilfen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote
Endlich liegt die überarbeitete Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 über staatliche Beihilfen vor. Sie sollte ursprünglich bereits Anfang 2007 in Kraft treten. Die Verordnung regelt unter anderem die genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Beihilfen, die die Mitgliedstaaten gewähren können, um die Beschäftigungsquote behinderter Menschen zu erhöhen. Staatliche Beihilfen als legitimer Eingriff in den Wettbewerb, wenn durch sie andere gesellschaftspolitische Ziele, wie eben die Erhöhung der Beschäftigungsquote behinderter Menschen, erreicht werden können.

Der Verordnungstext ist noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich und also noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, daß die Verordnung im September in Kraft tritt. Die letzte Fassung des Verordnungsentwurfs bezifferte den Schwellenwert der nichtgenehmigungspflichtigen Beihilfen für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer in Form von Lohnzuschüssen mit 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr.


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