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Politik 13.09.08
Neumann: Künstlersozialkasse ist unverzichtbar
Vier Ausschüsse des Bundesrats haben empfohlen, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen oder zu reformieren. Ein Vorstoß, der von verschiedenen Bundesländern unterstützt wird. Kulturstaatsminister Neumann erklärte dazu: „Die erhobene Forderung zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung lehne ich entschieden ab.

Die Künstlersozialversicherung ist eine unverzichtbare Einrichtung und eine der Grundlagen für die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland. Eine aufgeschlossene, gebildete demokratische Gesellschaft braucht die Anregungen der Kultur und der Künste, deshalb müssen wir auch die Kreativen, die Künstlerinnen und Künstler, in ihrer Existenz angemessen absichern. Es geht bei der Künstlersozialversicherung natürlich zunächst um die Absicherung für den einzelnen Künstler, aber natürlich auch um die Zukunft Deutschlands als Standort der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Deshalb haben wir mit der Reform des Gesetzes die Künstlersozialversicherung auf eine tragfähige Basis gestellt.“

Der Bundesverband der Selbständigen sieht dagegen viele Betriebe einer weiteren ungerechtfertigten Kosten- und Bürokratiebelastung ausgesetzt, die insbesondere für die kleinen Betriebe das existentielle Aus bedeuten kann.

Hintergrund

Künstler und Publizisten unterliegen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht über die Künstlersozialkasse. Die Pflicht zur Sozialversicherung ist jedoch nicht das einzige Merkmal, in dem sich diese Branche Selbständiger von anderen Selbständigen unterscheidet. Während alle anderen Selbständigen für ihre soziale Vorsorge selbst sorgen müssen, erhalten Künstler und Publizisten ihren Sozialversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse, an die sie jedoch nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst entrichten müssen, während die andere Hälfte durch die beauftragenden Unternehmen und einen Bundeszuschuß finanziert wird.

Ungewöhnlich ist dabei jedoch, daß selbst dann für künstlerische Leistung in die Künstlersozialkasse eingezahlt werden muß, wenn der entsprechende Künstler nicht in der KSK versichert ist.

Die Prüfung und Feststellung der Abgabepflicht und Beitragshöhe der Betriebe erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Auch viele Einrichtungen erhalten derzeit diesen Fragebogen. Der Bundesverband hat einen schriftlichen Protest an die politischen Entscheidungsträger – den Bundes- und die Landeswirtschaftsminister, die Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie die wirtschaftspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen - gerichtet.


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