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Weg frei für die Ratifizierung der UN-Konvention
Mit einem Beschluß des Bundeskabinetts wurde vergangene Woche der Weg für die Ratifizierung der UN-Konvention in Deutschland frei gemacht. Nach mehrmaliger Verschiebung wurde das Ratifizierungsgesetz schließlich vom Bundeskabinett beschlossen.

Damit auch in Deutschland die am 13. Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedete UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Kraft treten kann, müssen nun noch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Ratifizierungsgesetz zustimmen. Dies ist noch für dieses Jahr geplant, so daß die Konvention am 1. Januar 2009 in Kraft treten könnte.

Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe sagte, mit diesem Beschluß des Bundeskabinetts habe Deutschland einen großen Schritt zur Verabschiedung des Übereinkommens der Vereinten Nationen getan. Wichtig sei nun, daß Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen, so daß die inhaltliche Umsetzung der Konvention beginnen könne. Hierbei sei es von großer Bedeutung, „daß die Umsetzung im Dialog mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden geschieht“.


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