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Konjunkturrisiken dürfen nicht die Schwächsten treffen
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer (SPD) reagierte auf öffentliche Forderungen, zur Senkung der Beiträge in der Arbeitslosenversicherung die berufliche Rehabilitation nicht länger als Kernaufgaben der BA anzusehen. „Beitragssenkungen sind gut. Die Rehabilitation behinderter Menschen ist aber kein Geschäft, daß nach Kassenlage betrieben werden kann. Es muß sich am tatsächlichen Eingliederungsbedarf orientieren. Und auch wenn es Konjunkturrisiken gibt, dürfen diese nicht zuallererst die schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft treffen“, so Evers-Meyer.

Solange nicht sichergestellt sei, daß die berufliche Rehabilitation auf andere Weise als durch die Arbeitsagentur verläßlich und auf mindestens vergleichbarem Niveau finanziert würde, dürfe man diese Leistungen nicht nach Belieben hin- und her schieben und damit bewährten Strukturen Schaden zufügen. Evers-Meyer: „Bis es eine ernsthafte Alternative gibt, muß die berufliche Rehabilitation Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit bleiben.“


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