Politik 22.12.08
Noch keine Einigung über die Neuordnung der Jobcenter
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten vor einem Jahr die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen in den rund 350 Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Sie begründeten dies mit einer unzulässigen Vermischung der Zuständigkeiten. Die Arbeitsminister von Bund und Ländern vereinbarten daraufhin, das Grundgesetz zu ändern, um weiter eine Betreuung der fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand zu ermöglichen

Bisher ist aber über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuordnung der Hartz-IV-Jobcenter keine Einigung in Sicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der 16 Bundesländer vereinbarten, daß Minister Olaf Scholz, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers sowie ein Vertreter der SPD-regierten Länder nach einem Kompromiß suchen sollen.

Die Bundeskanzlerin fordert eine rasche Einigung über die Neuordnung der Jobcenter zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen ein. Es müsse versucht werden, schnell eine Lösung zu finden. Auch die Bundesagentur für Arbeit mahnt, daß für den betroffenen Personenkreis Sicherheit erforderlich sei.

Einige Unions-geführte Länder lehnen derzeit noch das Vorhaben ab, die Zahl der Optionskommunen auf Dauer auf 69 zu begrenzen. Dagegen machte die Bundeskanzlerin deutlich, daß sie keine Chance sehe, gegen die SPD eine Ausweitung der Optionskommunen durchzusetzen.


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