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 Die Satzung 13.04.09

Seit ihrer Gründung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten die sozialpolitische Realität in Deutschland nachhaltig mit gestaltet. Für die Werkstattbeschäftigten haben sich die Beschäftigungs- und Lebensbedingungen in den seitdem vergangenen Jahren grundlegend verändert. Auch die Satzung der BAG:WfbM wurde der sozialen Wirklichkeit und den Zukunftsaufgaben immer wieder angepasst.

Die letzten Satzungsänderungen wurden Ende 2002 vom zuständigen Vereinsorgan, der Delegiertenversammlung, beschlossen:

Das Aufgabenfeld der BAG:WfbM wurde ganz wesentlich erweitert. Damit hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Herausforderung gestellt, ein durchlässiges rehabilitationspolitisches Gesamtkonzept zu vertreten, das die Förderstätten für stark pflege- und betreuungsbedürftige Menschen ebenso einschließt wie die Integrationsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Geradezu selbstverständlich ist die Öffnung der BAG:WfbM nach Europa, die aktive Mitarbeit in den europäischen Organisationen und die enge Zusammenarbeit mit den Ämtern, Behörden, Institutionen und Räten der Europäischen Union.

Im wesentlich weiter gefassten Recht der Werkstatträte auf Mitwirkung in allen Werkstattangelegenheiten sieht die BAG:WfbM eine doppelte Aufgabenstellung für ihre Mitgliedschaft: die Einbeziehung der Werkstattbeschäftigten und ihrer Werkstatträte in Entscheidungsprozesse und die Förderung der Werkstatträte als eigenverantwortliche Interessenvertretungen. Das schlägt sich als erweiterte Aufgabenstellung auch in der novellierten Satzung nieder.

Sie können die Satzung als PDF herunterladen oder fordern Sie sie einfach per E-Mail bei k.bachmann@bagwfbm.de an.

Wir schicken sie Ihnen gern kostenlos zu.


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