Mitglied kann jeder Träger einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer ähnlichen Einrichtung zur beruflichen Bildung und Förderung werden. Die Mitgliedschaft kann formlos bei der BAG:WfbM beantragt werden. Die Aufnahmeentscheidung trifft das Präsidium.
Der Vorsitzende der BAG:WfbM, Günter Mosen, schreibt:
„Unsere Bundesarbeitsgemeinschaft wurde 1975 gegründet. Sie war und ist maßgeblich an der Entwicklung des Werkstättennetzes und der Rechtsgrundlagen für die Werkstätten beteiligt. Die bestehenden gesetzlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben wir in den vergangenen Jahrzehnten so günstig wie möglich zu gestalten versucht. Das ist uns um so besser gelungen, je nachdrücklicher wir auftreten konnten und ernst genommen wurden. Und das hängt von unserem Organisationsgrad ab.
Fast alle Werkstattträger haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft organisiert. Das gibt uns Rückhalt bei Verhandlungen auf politischem Parkett und in der Auseinandersetzung um möglichst günstige Arbeits- und Entwicklungsbedingungen für unsere Werkstätten.
Es würde uns freuen, wenn Sie uns durch Ihren Beitritt unterstützen. Und es würde uns freuen, wenn wir für Sie und mit Ihnen aktiv werden können.“
Über jeden Antrag entscheidet das Präsidium der BAG:WfbM. Ab Eingang des Mitgliedsantrags erhalten Sie regelmäßig alle wichtigen Informationen wie unsere Mitgliedschaft. Sie bekommen kostenfrei ein Exemplar unseres „Werkstatt:Telegramms“ und unserer Vereinszeitschrift „Werkstatt:Dialog“. Ab Eingang des Antrags gilt auch für Sie: Wenn Sie Rückfragen und Wünsche haben oder bereits unserer Hilfe bedürfen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung; je früher, desto besser!