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Leistungsbereich 2 - Angemessene Beschäftigung nach BBB |
07.03.10 |
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Die Kaufentscheidung liegt hier auf der Modulebene. Die Leistung wird erbracht durch die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Leistung 2 ist eine Pflichtleistung, da sie das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zur Werkstatt begründet.
In Leistung 2 sind immer auch Inhalte aus den Leistungen 3, 4, 5 und 6 enthalten, um eine angemessene Beschäftigung im Sinne der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
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