Panorama 12.12.12
Verein „Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Bayern e. V.“ gegründet
Am 27. November 2012 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Bayern e. V. (LAG WfbM Bayern) gegründet. 78 Gründungsmitglieder, die bayernweit 35.369 belegte Werkstätten- und Förderstättenplätze nachweisen, nahmen an der Gründungsversammlung in Regensburg teil. Mit diesem Vertrauensbeweis und Anerkennung des Vereins als Gremium, das die Interessen ihrer Mitglieder und der Menschen mit Behinderung vertritt, beginnt die LAG WfbM Bayern ihre Arbeit.

Der 1. Vorsitzende der bisherigen und auch der neuen LAG WfbM Bayern, Hans Horn, freute sich, dass nach einem arbeitsreichen Jahr der Verein im Einvernehmen mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Bayern (LAG FW) und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Bayern (LAG ÖF) gegründet werden konnte. Alle Netzwerkpartner, fachlich, politisch und in den Verbänden, haben diesen Schritt befürwortet. In gemeinsamen Arbeitssitzungen und Gesprächen wurde die Satzung der LAG WfbM Bayern erarbeitet und abgestimmt. Sie fand breite Zustimmung und wurde ohne Änderungen verabschiedet. Für dieses einmalige Ergebnis bedankte sich Hans Horn bei den Gründungsmitgliedern. Unter großem Applaus gab er so die Gründung des Vereins bekannt.

Damit der neu gegründete Verein sofort handlungsfähig ist, haben die Mitglieder den bisherigen Vorstand der alten LAG WfbM Bayern geschlossen wiedergewählt ebenso wie den bisherigen 1. Vorsitzenden sowie seine beiden Stellvertreter Christian Boenisch und Uli Sommer. Außerdem im Vorstand vertreten, jetzt auch mit Stimmrecht, sind die von den Bezirksarbeitskreisen entsandten Bezirkssprecher und Vertreter der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, ebenfalls mit Stimmrecht. Eine Neuwahl des Vorstands erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung am 14. Mai 2013 in Würzburg.

Aktuell setzt sich der Vorstand des LAG WfbM Bayern e.V. wie folgt zusammen:

1. Vorsitzender: Stellvertretende Vorsitzende: Weitere gewählte Vorstandsmitglieder: Von den Verbänden entsandte Vorstandmitglieder: Von den Bezirksarbeitskreisen entsandte Vorstandsmitglieder