Politik 25.08.14
Bund will Kommunen bei Eingliederungshilfe entlasten
Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kommunen bei der Eingliederungshilfe in Milliardenhöhe zu entlasten. Diese Entlastung hatte bisher auf sich warten lassen, was zuletzt Vertreter von Städten und Gemeinden heftig kritisiert hatten.

Am 25. August 2014 verabschiedete das Bundeskabinett nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf externer Link. Dieser sieht vor, die Kommunen jährlich um eine Milliarde Euro zu entlasten. Dies soll geschehen, indem der Bund einen höheren Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt und den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer überlässt.

Die Gelder sollen jedoch nicht direkt, sondern über den Umweg der Länder an die Kommunen fließen. Diesen Punkt kritisierten bereits einige Kommunalvertreter, die anzweifeln, dass die Länder die Gelder tatsächlich weiterleiten werden – obwohl der Bund im Gesetzesentwurf ausdrücklich dazu aufgefordert hat: „Der Bund verbindet dies [die Entlastung] mit der Erwartung, dass die Entlastung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet wird.“ Es bleibt abzuwarten, wie die tatsächliche Entlastung der Kommunen ausgestaltet wird.

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen steht auch in Zusammenhang mit der geplanten Eingliederungshilfereform. Im Rahmen der geplanten Reform wurde den Kommunen eine Beteiligung des Bundes an den Eingliederungsausgaben von bis zu fünf Milliarden Euro pro Jahr in Aussicht gestellt. Diese wird maßgeblich davon abhängen, wie und wann ein mögliches Bundesteilhabegeld und ein Bundesteilhabegesetz realisiert werden.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die