Politik 06.03.17
Werkstatträte tauschen sich zu neu erworbenen Rechten aus
Die Delegierten der Werkstatträte aus ganz Deutschland trafen sich zu einer Tagung in Langenselbold
© Werkstatträte Deutschland
Die Delegierten der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte aus 14 Bundesländern trafen sich kürzlich zu einer Tagung in der Klosterberghalle Langenselbold. Dabei ging es den Interessenvertretern von Beschäftigten in Werkstätten darum, sich mit ihren neu errungenen Rechten vertraut zu machen. Denn jüngst wurde die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) reformiert.

Bei diesem Treffen wurden vor allem die Finanzierung der Arbeit der Werkstatträte und die Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Arbeit der Werkstatträte besprochen. Leider waren nicht alle Landesarbeitsgemeinschaften auf der Sitzung vertreten, „weil ihnen das Geld fehlt“, erklärte Kristina Schulz, Vorstandsmitglied von Werkstatträte Deutschland (WRD). „Recht haben und Recht bekommen ist etwas völlig anderes“, ergänzte Jürgen Thewes, ebenfalls Vorstandsmitglied von WRD. Mehr Mitbestimmung – das haben die Werkstatträte in Deutschland lange gefordert. Nun gilt es, diese auch durchzusetzen.

Die Werkstatträte arbeiten schon lange intensiv auf Landes- und Bundesebene, um sich für die Rechte der Beschäftigten einzusetzen. Doch dies war bisher nur auf Sparflamme möglich. „Jetzt steht im Bundesteilhabegesetz, dass diese Arbeit von den Werkstätten bezahlt werden muss. Hoffentlich halten sich die Werkstätten an das Gesetz und finanzieren nun endlich diese Arbeit“, hieß es seitens der Tagungsteilnehmer.

Mitbestimmung und Frauenvertretung
Zentrale Punkte bei dem Delegiertentreffen waren außerdem die Stärkung der Mitbestimmungsrechte und die flächendeckende Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten. Mitbestimmungspflichtig sind beispielsweise Regelungen zur täglichen Beschäftigungszeit, Neuregelungen werkstattinterner Entgeltordnungen oder Vereinbarungen im Bereich der Verpflegung. Besteht bei mitwirkungs- oder mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen keine Einigkeit zwischen Werkstattrat und -leitung, kann eine sogenannte „Vermittlungsstelle“ einberufen werden. Die Entscheidung der Vermittlungsstelle ist künftig bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend, sofern diese nicht das Personal betreffen.

Eine weitere wichtige Neuregelung ist die verpflichtende Einführung von Frauenbeauftragten. Das sind weibliche Werkstattbeschäftigte, die die Interessen ihrer Werkstattkolleginnen vertreten und Unterstützungsangebote organisieren sollen. Durch Gesprächsangebote, die Organisation von Selbstverteidigungskursen sowie Kooperationen mit externen Beratungsstellen sollen beschäftigte Frauen gestärkt und vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Schulungen und intensive Begleitung seien die Grundlage für eine gute Arbeit der Frauenbeauftragten, so die Tagungsteilnehmer.

Die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte vertreten mehr als 300.000 Menschen mit Behinderung in etwa 700 Werkstätten.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die