Politik 11.05.06
Steuerrechtliche Maßnahmen ab dem 01.01.2007
  • Gewährung der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag nur noch ab dem 21. Kilometer unter Beibehaltung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro oder statt dessen Gewährung der Pendlerpauschale vom 1. Entfernungskilometer an, allerdings nur mit 0,15 Euro,
  • Absenkung des Sparerfreibetrags für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1500 Euro,
  • Streichung der Rückstellungsmöglichkeit für Jubiläumszusagen und deren Auflösung innerhalb von 3 Jahren,
  • Beschränkung der Sozialversicherungsbefreiung bei Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf eine Stundenlohnobergrenze von 25 Euro,
  • Gewährung des Kindergeldes bzw. der steuerlichen Freibeträge für Kinder nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres statt bisher 27. Lebensjahres,
  • Erhöhung der Pauschalabgaben für Mini-Jobs im gewerblichen Bereich von bisher 25 Prozent auf 30 Prozent
  • Einführung eines Elterngeldes als einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder, wobei ein Elternteil 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich erhalten soll,
  • Abbau von Steuervergünstigungen entsprechend der Koch-Steinbrück-Liste:
    • Einschränkungen bei Bewirtungskosten und Geschenkaufwendungen,
    • Absenkung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte von 1.080 Euro,
    • Absenkung der Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro,
  • Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent unter Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent, Erhöhung der Versicherungssteuer auf 19 Prozent,
  • Neugestaltung des Spendenrechts

Ab dem 01.01.2008 soll die elektronische Datenübermittlung im Bereich der Steuererklärung und der Steuerveranlagung ausgebaut werden. Dies soll einhergehen mit der Ausweitung der Möglichkeit, den Gewinn durch Einnahmen-Überschußrechnung zu ermitteln. Hier sind eine Anhebung der Umsatzgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro sowie eine Anhebung der Gewinngrenze von 30.000 Euro auf 50.000 Euro im Gespräch. Eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehegatten soll dadurch erreicht werden, daß das Steuerklassensystem durch ein Anteilssystem ersetzt wird, nach dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Dadurch sollen auch die Pflichtveranlagungen bei Arbeitnehmer-Ehegatten entfallen.

Quelle: StWK, Heft Nr. 2 v. 31.1.2006



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