Politik 26.03.24
15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Werkstätten leisten Beitrag
Vor dem Hintergrund, dass Menschen mit Behinderungen weltweit nicht ausreichend von Ausgrenzung und Diskriminierung geschützt werden, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, auch UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) genannt, verabschiedet. In Deutschland trat die Konvention dann am 26. März 2009 in Kraft.

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner-Staaten, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Inklusion in allen Lebensbereichen voranzutreiben.

Werkstätten für behinderte Menschen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der UN-BRK, indem sie dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dabei umfasst der Beitrag der Werkstätten zur Umsetzung der UN-BRK verschiedene Bereiche: Werkstätten ermöglichen Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen die Teilhabe an der Arbeitswelt. Darauf haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht. Das ist eine bedeutende Errungenschaft und in dieser Form einmalig. Die Werkstätten machen die Ausübung dieses Rechts erst möglich.

Sie arbeiten stetig daran, die Werkstattleistung als Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne der UN-BRK weiterzuentwickeln. Werkstätten setzen neue Impulse und entwickeln innovative Ideen, stoßen aber auch auf personelle und infrastrukturelle durch das Gesetz vorgegebene Rahmenbedingungen, die eine Weiterentwicklung ausbremsen. Die derzeitige Gestaltung des gesetzlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen zum Beispiel die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten umfassend verbessern können.

Zudem bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Werkstätten können die berufliche Teilhabe nur gemeinschaftlich mit weiteren Akteuren vorantreiben. Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren.