Politik 30.09.08
Rückendeckung von den Grünen
Auch Markus Kurth, Die Grünen, stellt sich auf die Seite der Beschäftigten. In einer schriftlichen Anfrage fordert er die Bundesregierung auf, zur Praxis der BA und Sozialhilfeträgern in Berlin und Baden-Württemberg Stellung zu beziehen.

Die Bundesagentur für Arbeit sowie Träger der Eingliederungshilfe in Berlin und Baden-Württemberg verweisen Beschäftigte im Eingangsbereich oder im Berufsbildungsbereich an die Arge. Auch behinderte Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen an die Arge verwiesen werden, sofern sie sich in einer Übergangsphase auf den allgemeinen Arbeitsmarkt befinden.

Diese Auffassung der BA sowie der Sozialhilfeträger entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Nach § 45 Abs. 1 Ziffer 2 SGB XII sind Menschen sowohl im Eingangs- als auch im Berufsbildungsbereich voll erwerbsgemindert und "fallen" somit in den Regelkreis des SGB XII.

Dieses Vorgehen zielt einseitig auf Kostenreduktion und Entlastung der Sozialhilfe. In der Konsequenz werden behinderte Menschen zwischen zwei unterschiedlichen Leistungsträgern des SGB XII und des SGB II zerrieben. Im schlimmsten Fall erhalten sie von keinem Träger die ihnen zustehende Leistung und werden in ihrer Existenz bedroht. Durch dieses Vorgehen obliegt es den Betroffenen selbst über gerichtliche Auseinandersetzungen um ihr Recht zu kämpfen.

Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Internetseite von Markus Kurth: http://www.markus-kurth.de externer Link


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die