04. März 2003
Seit dem 1. Juli 2001 gibt es keine "Werkstätten für Behinderte" mehr. Diese von vielen als diskriminierend empfundene Bezeichnung hat der Deutsche Bundestag mit dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) für alle Rechtsnormen verbindlich in "Werkstätten für behinderte Menschen" geändert. [mehr]
Die 13. Kammer im Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, hatte 2004 über eine Klage zum Ausbildungsgeld zu entscheiden (Az. 13 A 176/03). Zum Fall: [mehr]
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