Aug 28, 2017
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits-und Berufsförderung
Diese Weiterbildung führen wir auf der Grundlage der Prüfungsverordnung (GFABPrV) vom 13.12.2016 und den Empfehlungen des Arbeitskreises Qualitätsstandards für die SPZ und gFAB der BAG:WfbM (2005) durch. Der Gesamtumfang beträgt 798 Unterrichtseinheiten (UE), die sich aus 528 UE Theorieanteil und 120 UE Praxisanteile und 150 UE Abschlussarbeit zusammensetzen.

Der Lehrgang entspricht den Anforderungen zur Erlangung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation nach § 9 Abs. 3 Werkstättenverordnung, die für Fachanleiter*innen verbindlich vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus haben Teilnehmer*innen mit Ausbildungseignungsprüfung die Möglichkeit, den Abschluss „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen“ (ReZa), zu erlangen.
Ziel dieser Fortbildung ist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Sie sollen in die Lage versetzt werden, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Fachkraft hat das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und deren Selbstbestimmung zu fördern. Neben den dafür erforderlichen Fachkenntnissen werden daher auch die für die tägliche Arbeit notwendige Stärkung der sozialen und persönlichen Kompetenzen vermittelt.
Die Zusatzqualifikation besteht aus 15 Wochenblöcken und endet am 13.12.2018

Ort: Campus der gpe, Galileo-Galilei-Straßen 9a, 55129 Mainz
Kontakt: Volker Holl Fon: 06131.90614-31
Email: campus@gpe-mainz.de
URL: http://www.campus-gpe.de


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